KFZ Rechtsschutzversicherung Vergleich online
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| Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung (FAQ) |
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Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Ansahl Consulting GmbH Versicherungsmakler . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 030-88718760 , per email an anfrage@ansahl.com bzw. per Post: Ansahl Consulting GmbH Versicherungsmakler , Düsseldorferstr. 17/18 , 10707 Berlin . |
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Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle Fahrzeuge versichert. Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert |
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Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz SIE SIND VERSICHERT: Als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie Anhänger. (Kräder oder andere Zweiräder sind extra zu versichern) Als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer- Vermietungsfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch gemieteter Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Als Fahrer fremder, d.h., Ihnen weder gehörender noch auf Ihren Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehene Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. |
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Alle Personen, die sich und Ihre Fahrzeuge für die o. g. Fälle abgesichert haben möchten. |
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Sie können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen. Wenn der Übergang zwischen den beiden Verträgen taggenau abläuft bekommen Sie die Wartezeit angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt. Bei Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten. Sollten Sie bereits einen Schadensfall haben, gilt der Rechtsschutz hierfür nicht! Die Wartezeit muß beendet sein, dann erst darf die Ursache eines Falles eintreten. |
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Schadensersatzrechtschutz ...wenn sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für den beschädigten Gartenzaun geltend machen wollen. Arbeitsrechtschutz ...wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der betrieblichen Altersversorgung klären wollen. Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht ...wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen. Steuerrechtschutz vor Gerichten ...wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung klären wollen. Strafrechtschutz ...wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse abwehren wollen. Ordnungswidrigkeitenrechtschutz Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht Sozialgerichtsrechtsschutz Disziplinar- und Standesrechtsschutz. SIE SIND VERSICHERT: im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird. Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in Frage. |
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Sie können in diesen Rechtsschutz außerdem noch problemlos Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter einschließen. Meist ist es besser, alles zusammen zu nehmen, als Verkehrs-RS und Miet-RS einzeln, weil die Komplettpakete meist preiswerter sind. Bei Bedarf können Sie den Berufs-RS auch ausschliesen. |
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Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten. Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz: Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten Steuerrechtsschutz vor Gerichten: Eingeschlossen sind auch Garagen und KfZ Abstellplätze. SIE SIND VERSICHERT: Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles. SIE SIND NICHT VERSICHERT: Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten. In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit: - dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes - der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen oder für die Finanzierung eines solchen Vorhabens. - Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung). |
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Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. ACHTUNG: Die volljährigen Kinder müssen, wenn sie einen eigenes Fahrzeug besitzen, eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen! Im Familienrechtsschutz (Privat- Berufs Rechtsschutz) sind sie aber mit den Eltern mitversichert. Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht). Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung erforderlich. |
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Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familientarif beantragen. Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert. Tragen Sie ihn im Antrag jedoch entsprechend ein. Voraussetzung ist, daß laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im Versicherungsschein entfällt. Auch Alleinstehende mit Kind gelten i. d. R. als Single. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf die Kinder des Lebenspartners. |
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Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten. Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt die Rechtsschutzversicherung nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen. |
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Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen. |
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Auch ohne eigenes Verschulden können Sie (und Ihre Familie) leicht in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie dann nicht nur ein Problem, sondern auch Ärger und die Kosten! |
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Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein. |
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Zur Privat-Rechtsschutz wird die Anmeldung für Selbständige mit einem höheren Beitrag berechnet, weil sich laut Statistik Selbständige im privaten Bereich häufiger streiten als Nichtselbständige. |
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Bei einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,00 Euro (bezogen auf das letzte Kalenderjahr) aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. |
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Hierzu ist eine Verkehrs-RS erforderlich, denn da besteht Versicherungsschutz für die angemeldete Person in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge. |
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Bei Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie sind auch alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge mitversichert. |
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Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum 25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs. |
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Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes und kann deshalb nicht einzeln abgeschlossen werden. |
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Der Privat-Rechtsschutz muss grundsätzlich nicht beantragt werden, denn Verkehrs-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind auch einzeln versicherbar. Es kommt jedoch i.d.R. zu einem verhältnismäßig höheren Beitrag, wenn Einzelrisiken statt einer Kombination versichert werden. |
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Unter Vorsatzdaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug). Diese sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
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Stellen einer Strafanzeige ist eine aktive Rechtsverfolgung. Dies ist jedoch nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes |
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Folgende Bereiche sind über den Berufs-RS für Selbständige bzw. RS für Firmen abgedeckt: |
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Grundsätzlich ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Wohneinheit (Erstwohnsitz) versichert. Weitere selbstgenutzte oder vermietete Wohneinheiten sind NICHT automatisch mitversichert. Hierfür muss Versicherungsschutz gesondert beantragt werden. Darüber hinaus wird für diese zusätzlichen Einheiten ein gesonderter Beitrag fällig, der sich nach Art und Anzahl, ggf. nach der Jahresbruttomiete des jeweiligen Objektes richtet. |
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Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den Versicherer der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim Schiedsgutachten würde die Entscheidung ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen. |





