Schadenfreiheitsrabatte / Schadensfreiheitsrabatte
Die folgenden Ausführungen und Tabellen orientieren sich an den aktuellen Verbandsorientierungen.
Ersteinstufung in das Schadenfreiheitsrabatt System
Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (aktuell meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz kann je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren, die Schadenfreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines, werden Sie sofort mit SF 1/2 (aktuell meist 140 %) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Polen, Türkei etc.) nicht anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit SF 0 erfolgen.Viele Gesellschaften bieten jungen Leuten auch ohne dreijährigen Besitz eines Führerscheines die Möglichkeit, sofort mit 140 % (SF 1/2) einzusteigen, wenn deren Eltern bei diesem Versicherer ein Kraftfahrzeug versichert haben, das mit mindestens SF 1/2 eingestuft ist. Eventuell vorhandene weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers werden - sofern das erste Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 erreicht hat - ebenfalls günstiger eingestuft (Zweitwagenregelung).
Als eine weitere Möglichkeit zum Sparen existiert noch die so genannte "Ehegattenregelung": Für den Fall, dass der Ehepartner bereits ein Fahrzeug (das sich mindestens in SF 1/2 befinden muss) versichert hat und Sie als Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen und nun ein eigenes Fahrzeug anmelden möchten, ist gleichfalls eine Einstufung mit SF 1/2 möglich.
Informationen zu den Schadenfreiheitsklassen, zur Rückstufung und zur Rabattrettung.
Ein Wort zur Schreibweise. Der Duden führt einzig und allein den Begriff Schadenfreiheitsrabatt als korrekte Schreibweise auf, die im Volksmund auch noch geläufige Variante Schadensfreiheitsrabatt wird dort nicht geführt und dürfte/könnte insofern inkorrekt sein. Den Bürger stört das weniger, in Google & Co. werden Schadensfreiheitsrabatte genau so oft ergoogelt wie Schadenfreiheitsrabatte ;-)
Autoversicherung Vergleich Online - Versicherungsmakler 10707 Berlin - Düsseldorferstrasse 17/18






