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Schadenfreiheitsrabatte
Die Schadenfreiheitsrabatt-Systeme existieren inzwischen
seit vielen Jahren und sollen für eine möglichst
große Beitragsgerechtigkeit sorgen. Sie sind in Deutschland
jedoch mittlerweile nicht mehr unbedingt für alle Versicherer
bzw. Tarifjahre einheitlich und die Prozentsätze können
deshalb bei den einzelnen Verträgen in ihrer Höhe
variieren. Schauen Sie im Zweifel bitte in den Tarifbedingungen
Ihres Vertrages (Anlage zum Versicherungsschein) nach.
Die folgenden Ausführungen und Tabellen orientieren
sich an den aktuellen Verbandsorientierungen.
Ersteinstufung in das Schadenfreiheitsrabatt System
Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen
Führerschein, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse
0 (aktuell meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz kann
je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren,
die Schadenfreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie
bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines,
werden Sie sofort mit SF 1/2 (aktuell meist 140 %) eingestuft.
Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus
einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen
Fahrzeugen berechtigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies,
dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Polen,
Türkei etc.) nicht anerkannt werden. In diesem Fall
würde eine Einstufung mit SF 0 erfolgen.
Viele Gesellschaften bieten jungen Leuten auch ohne dreijährigen
Besitz eines Führerscheines die Möglichkeit, sofort
mit 140 % (SF 1/2) einzusteigen, wenn deren Eltern bei diesem
Versicherer ein Kraftfahrzeug versichert haben, das mit
mindestens SF 1/2 eingestuft ist. Eventuell vorhandene weitere
Fahrzeuge des Versicherungsnehmers werden - sofern das erste
Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 erreicht
hat - ebenfalls günstiger eingestuft (Zweitwagenregelung).
Als eine weitere Möglichkeit zum Sparen existiert
noch die so genannte "Ehegattenregelung": Für
den Fall, dass der Ehepartner bereits ein Fahrzeug (das
sich mindestens in SF 1/2 befinden muss) versichert hat
und Sie als Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr
den Führerschein besitzen und nun ein eigenes Fahrzeug
anmelden möchten, ist gleichfalls eine Einstufung mit
SF 1/2 möglich.
Informationen zu den Schadenfreiheitsklassen,
zur Rückstufung
und zur Rabattrettung.
Ein Wort zur Schreibweise. Der Duden führt einzig und allein den Begriff Schadenfreiheitsrabatt als korrekte Schreibweise, die im Volksmund
auch noch geläufige Variante Schadensfreiheitsrabatt wird dort nicht geführt und dürfte insofern inkorrekt sein.
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