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Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsrabatte -> Schadenfreiheitsklassen


Schadenfreiheitsklassen

Der Schadenfreiheitsrabatt gibt Auskunft über tatsächlich gefahrene, schadenfreie Jahre, die - in einen Prozentsatz umgerechnet - die Versicherungsprämie in ihrer Höhe festlegen. Mit anderen Worten ist der Schadenfreiheitsrabatt eine Prämienvergünstigung, die abhängig ist von den schadenfreien Jahre.

Das spiegelt sich in Form der Schadenfreiheitsklassen wider, die jeweilige Schadenfreiheitsklasse wird dabei i.w. durch die Anzahl der schadenfreien Jahre bestimmt. Je länger man schadenfrei fährt, desto günstiger wird der prozentuale Wert des Schadenfreiheitsrabattes, d.h. desto geringer ist die zu zahlende Prämie bzw desto tiefer sinkt man bei der Schadenfreiheitsklasse. Eine Einschränkung besteht jedoch dahingehend, dass nur schadenfreie Jahre, in denen ein Kraftfahrzeug auf den eigenen Namen versichert war, berücksichtigt und angerechnet werden.

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Die unten aufgeführten Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die aktuellsten Verbandsempfehlungen zu den Schadenfreiheitsklassen und die entsprechenden Prozentsätze. Diese sind in Deutschland jedoch mittlerweile nicht mehr unbedingt für alle Versicherer bzw. Tarifjahre einheitlich und die Prozentsätze können deshalb bei den einzelnen Verträgen in ihrer Höhe variieren. Schauen Sie im Zweifel bitte in den Tarifbedingungen Ihres Vertrages (Anlage zum Versicherungsschein) nach.

Die Tabellen sind als pdf-Dateien hinterlegt. Falls Sie keinen Adobe Acrobat Reader haben, können Sie sich das Programm herunter laden, indem Sie auf die unten stehende Grafik klicken:

Schadenfreiheitsklassen (PDF-Format) - Personenwagen, Krafträder, Campingfahrzeuge, Klein- und Leichtkrafträder


Wie Sie den Tabellen schon entnehmen konnten, existieren neben den Schadenfreiheitsklassen noch die so genannten Schadenklassen (S, M) und die Ersteinsteigerstufen (SF 1/2, O).

Schadenklassen sind, wie auch der Schadenfreiheitsrabatt, prozentuale Werte, nach denen sich die Versicherungsprämie berechnet. Eingestuft wird man aber in diese Schadenklassen nur aufgrund eines Schadens, der zu einer so genannten "Rabattbelastung" führt. Verursachen Sie einen Schaden, bei dem der Versicherer in Ihrem Namen eine Entschädigung bezahlen muss, werden Sie dadurch "bestraft", dass der prozentuale Wert des Schadenfreiheitsrabattes ab dem nächsten Jahr steigt und die zu zahlende Prämie höher wird.

Die Ersteinsteigerstufen betreffen diejenigen, die noch nie ein Kraftfahrzeug auf den eigenen Namen angemeldet hatten und nun bei Anmeldung nach der Dauer des Führerscheinbesitzes eingestuft werden. Reine Fahranfänger werden i.d.R. mit Schadenfreiheitsklasse Null (SF 0) eingestuft, mit 240% ein teurer Spass.


Amüsante Randnotiz: Bisweilen findet man den Begriff Schadenfreiheitsklasse mit einem zusätzlichen Buchstaben s versehen als Schadensfreiheitsklasse geschrieben. Das ist jedoch eine inkorrekte Schreibweise. Dennoch wird der falsche Begriff ungefähr genau so häufig in den Suchmaschinen genutzt wie der richtige.