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Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreiheitsrabatte
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Schadenfreiheitsklassen
Der Schadenfreiheitsrabatt gibt Auskunft über tatsächlich
gefahrene, schadenfreie Jahre, die - in einen Prozentsatz
umgerechnet - die Versicherungsprämie in ihrer Höhe
festlegen. Mit anderen Worten ist der Schadenfreiheitsrabatt
eine Prämienvergünstigung, die abhängig ist
von den schadenfreien Jahre.
Das spiegelt sich in Form der Schadenfreiheitsklassen wider,
die jeweilige Schadenfreiheitsklasse wird dabei i.w. durch die Anzahl
der schadenfreien Jahre bestimmt.
Je länger man
schadenfrei fährt, desto günstiger wird der prozentuale
Wert des Schadenfreiheitsrabattes, d.h. desto geringer ist
die zu zahlende Prämie bzw desto tiefer sinkt man bei der Schadenfreiheitsklasse.
Eine Einschränkung besteht
jedoch dahingehend, dass nur schadenfreie Jahre, in denen
ein Kraftfahrzeug auf den eigenen Namen versichert war,
berücksichtigt und angerechnet werden.
Die unten aufgeführten Tabellen geben Ihnen einen Überblick
über die aktuellsten Verbandsempfehlungen zu den Schadenfreiheitsklassen
und die entsprechenden Prozentsätze. Diese sind in
Deutschland jedoch mittlerweile nicht mehr unbedingt für
alle Versicherer bzw. Tarifjahre einheitlich und die Prozentsätze
können deshalb bei den einzelnen Verträgen in
ihrer Höhe variieren. Schauen Sie im Zweifel bitte
in den Tarifbedingungen Ihres Vertrages (Anlage zum Versicherungsschein)
nach.
Die Tabellen sind als pdf-Dateien hinterlegt. Falls Sie
keinen Adobe Acrobat Reader haben, können Sie sich
das Programm herunter laden, indem Sie auf die unten stehende
Grafik klicken:
Schadenfreiheitsklassen (PDF-Format) - Personenwagen, Krafträder, Campingfahrzeuge, Klein- und Leichtkrafträder
Wie Sie den Tabellen schon entnehmen konnten, existieren
neben den Schadenfreiheitsklassen noch die so genannten
Schadenklassen (S, M) und die Ersteinsteigerstufen (SF 1/2,
O).
Schadenklassen sind, wie auch der Schadenfreiheitsrabatt,
prozentuale Werte, nach denen sich die Versicherungsprämie
berechnet. Eingestuft wird man aber in diese Schadenklassen
nur aufgrund eines Schadens, der zu einer so genannten "Rabattbelastung"
führt. Verursachen Sie einen Schaden, bei dem der Versicherer
in Ihrem Namen eine Entschädigung bezahlen muss, werden
Sie dadurch "bestraft", dass der prozentuale Wert
des Schadenfreiheitsrabattes ab dem nächsten Jahr steigt
und die zu zahlende Prämie höher wird.
Die Ersteinsteigerstufen betreffen diejenigen, die noch
nie ein Kraftfahrzeug auf den eigenen Namen angemeldet hatten
und nun bei Anmeldung nach der Dauer des Führerscheinbesitzes
eingestuft werden. Reine Fahranfänger werden i.d.R. mit Schadenfreiheitsklasse Null (SF 0) eingestuft,
mit 240% ein teurer Spass.
Amüsante Randnotiz: Bisweilen findet man den Begriff Schadenfreiheitsklasse mit einem zusätzlichen
Buchstaben s versehen als Schadensfreiheitsklasse geschrieben. Das ist jedoch eine inkorrekte
Schreibweise. Dennoch wird der falsche Begriff ungefähr genau so häufig in den Suchmaschinen genutzt
wie der richtige.
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