Schadenfreiheitsrabatt - Rückstufung im Schadenfall
Schadenklassen sind, wie auch der Schadenfreiheitsrabatt, prozentuale Werte, nach denen sich die Versicherungsprämie berechnet. Eingestuft wird man aber in diese Schadenklassen nur aufgrund eines Schadens, der zu einer so genannten "Rabattbelastung" führt. Verursachen Sie einen Schaden, bei dem der Versicherer in Ihrem Namen eine Entschädigung bezahlen muss, werden Sie dadurch "bestraft", dass der prozentuale Wert des Schadenfreiheitsrabattes ab dem nächsten Jahr steigt und die zu zahlende Prämie höher wird.
Die Ersteinsteigerstufen betreffen diejenigen, die noch nie ein Kraftfahrzeug auf den eigenen Namen angemeldet hatten und nun bei Anmeldung nach der Dauer des Führerscheinbesitzes eingestuft werden.
Tabelle Rückstufung PKW (pdf-Format)
Tabelle Rückstufung Krafträder (pdf-Format)
Tabelle Rückstufung Campingfahrzeuge / Klein- und Leichtkrafträder / Übrige Fahrzeuge (pdf-Format)






