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Allgemeine Hinweise
Allgemeine
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Zahlungsmöglichkeiten
Dem Versicherungsunternehmen steht die Prämie (der
Beitrag) mit dem Tag der Fälligkeit in der gesamten
Höhe für das folgende Versicherungsjahr zu.
Es gibt aber die Möglichkeit, halb-, vierteljährig
oder monatlich zu bezahlen, wobei der Versicherer dann einen
so genannten Ratenzahlungszuschlag berechnet.
Bei einer halbjährigen Zahlungsweise erhöht sich
die zu zahlende Prämie um 3%, während bei einer
vierteljährigen oder monatlichen Zahlungsweise 5 %
zugeschlagen werden. Das liegt daran, dass der Versicherer
die Prämie quasi stundet und aus diesem Grund weniger
Geld zur Verfügung hat.
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