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Allgemeine Hinweise
Allgemeine
Hinweise -> Mitversicherte Personen
Mitversicherte Personen
Im Rahmen der Kraftfahrzeugversicherung sind folgende Personen
versichert:
a) der Versicherungsnehmer
b) der Halter des Fahrzeuges
c) der Eigentümer
d) der Fahrer.
Darüber hinaus sind beruflich bedingte Beifahrer, Omnibusschaffner
und der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers bei Dienstfahrten
in die Versicherung eingeschlossen.
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