a) Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung,
Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges
und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten
Teile. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung
enthalten in ihrer Präambel eine Liste aller prämienfrei
mitversicherten Fahrzeugteile. Darüber hinaus ist dort
eine Liste der gegen Beitragszuschlag mitversicherbaren
Teile sowie eine Liste der nicht zu versichernden Teile
vorhanden. Das Schadenereignis muss entweder durch Brand,
Entwendung (Diebstahl), Elementarschäden (das unmittelbare
Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung),
Wildschäden (wobei das Fahrzeug sich in Bewegung befinden
muss) oder Glasbruch eingetreten sein. Ebenfalls umfasst
die Teilkaskoversicherung Schäden an der Verkabelung
durch Kurzschluss.
In der Teilkaskoversicherung findet kein Schadenfreiheitsrabatt
Anrechnung. Die Deckungsvarianten unterscheiden sich in
der Höhe der Selbstbeteiligung. Sie wird mit einer
Selbstbeteiligung von EURO 150,-/ 300,-/ 500,- und auch
ohne Selbstbeteiligung angeboten.
b) Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die
im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich
beinhaltet diese Versicherungsart Unfallschäden am
Fahrzeug und Schäden durch mut- oder böswillige
Handlungen betriebsfremder Personen. Die Unfallschäden
sind dabei als unmittelbar von außerhalb, plötzlich
und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse definiert.
In der Berechnung der Vollkaskoprämie findet ein Schadensfreiheitsrabatt
Anrechnung. Die Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung
von EURO 150,-/ 300,-/ 500,-/ 1.000,- und auch ohne Selbstbeteiligung
angeboten.
Die Möglichkeiten in der Höhe der Selbstbeteiligungen
können je nach Versicherungsgesellschaft variieren.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je höher
eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger
fällt die zu zahlende Prämie aus. Zu bedenken
ist dabei aber, dass im Schadenfall die Selbstbeteiligung
auf jeden Fall von Ihnen selbst zu bezahlen ist.