KFZ-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Kraftfahrzeuges und seiner unter Verschluss befindlichen oder an ihm befestigten Teile. Die Allgemeinen Bestimmungen für die KFZ-Versicherung enthalten in ihrer Präambel eine Liste aller prämienfrei mitversicherten Fahrzeugteile. Darüber hinaus ist dort eine Liste der gegen Beitragszuschlag mitversicherbaren Teile sowie eine Liste der nicht zu versichernden Teile vorhanden. Das Schadenereignis muss entweder durch Brand, Entwendung (Diebstahl), Elementarschäden (das unmittelbare Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Wildschäden (wobei das Fahrzeug sich in Bewegung befinden muss) oder Glasbruch eingetreten sein. Ebenfalls umfasst die Teilkaskoversicherung Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.In der Teilkaskoversicherung findet keine Schadenfreiheitsrabatt Anrechnung statt. Die Deckungsvarianten unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbeteiligung. Sie wird mit einer Selbstbeteiligung von EURO 150,-/ 300,-/ 500,- und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung umfasst all jene Schäden, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert sind. Zusätzlich versichert die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am Kraftfahrzeug und Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Ein Unfallschaden ist dabei als plötzliches, unmittelbar von außen und mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis definiert.In der Berechnung der Vollkaskoprämie findet ein Schadensfreiheitsrabatt Anrechnung. Die Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung von EURO 150,-/ 300,-/ 500,-/ 1.000,- und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Die Möglichkeiten in der Höhe der Selbstbeteiligungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je höher eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger fällt die zu zahlende Prämie aus. Zu bedenken ist dabei aber, dass im Schadenfall die Selbstbeteiligung auf jeden Fall von Ihnen selbst zu bezahlen ist.






