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KFZ-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber
zwingend vorgeschrieben. Ohne eine eine solche Haftpflicht-Versicherung
dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Strassenverkehr
bewegen. Fuer die Zulassung beim Straßenverkehrsamt
müssen Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte
- meist Doppelkarte genannt - vorlegen.
Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt der Gedanke zugrunde,
dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten
Ansprüche durchsetzen können und der Schädiger
auch finanziell in der Lage sein muss, selbst größere
Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden
ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer
einzuschätzen und übersteigt nicht selten die
finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko von Personen-,
Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch
des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
Geltungsbereich der KFZ Haftpflicht Versicherung
Der Geltungsbereich dieser Versicherung ist Europa. Geographische
Erweiterungen zu vereinbaren, ist oft gegen Prämienaufschlag
möglich.
Die grüne Karte
Der Nachweis für eine KFZ Haftpflicht Versicherung im Ausland
ist die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch gruene
Karte genannt. Mit ihr bescheinigt der Versicherer das Bestehen
einer Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen,
die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, höchstens
aber mit den vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Die
Mindestdeckungssummen sind in den Laendern der EU durchaus
verschieden. In Deutschland belaufen sich die gesetzlichen
Mindestdeckungssummen derzeit auf 2,5 Millionen EURO pro
Schadenfall für Personenschäden, 500.000 EURO
für Sachschäden und 50.000 EURO für Vermögensschäden.
Die Antragsannahme
Der Versicherer hat nicht das Recht, einem potentiellen
Kunden die Deckung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung
zu verwehren, da der Abschluss eines Vertrages einen gesetzlichen
Zwang darstellt. Einzige Ausnahmen sind dabei:
- Der Versicherungsnehmer hatte bereits ein Fahrzeug bei
der betreffenden Gesellschaft versichert und wurde aufgrund
eines Schadenereignisses, nicht rechtzeitig bezahlter
Prämie sowie arglistige Täuschung, Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Drohung von Seiten
des Versicherungsnehmers von dieser Gesellschaft bereits
gekuendigt
- Der Annahme des Vertrages stehen sachliche oder örtliche
Beschränkungen des Geschäftsplanes des betreffenden
Versicherers entgegen, z.B. kann ein Unternehmen auf eine
bestimmte Region beschränkt sein oder auf einen bestimmten
Personenkreis.
- Die Gesellschaft berechnet nach ihrem Tarif einen Beitragszuschlag,
den der potentielle Kunde nicht bezahlen möchte.
Widerspricht ein Versicherer einem Antrag jedoch nicht
innerhalb von zwei Wochen, gilt er als angenommen.
Deckungsumfang
Die KFZ Haftpflichtversicherung uebernimmt die gesetzliche
Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, die durch
den Besitz und den Gebrauch des Fahrzeuges entsteht. Sie
umfasst sowohl Personen-, Sach-, wie auch Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz beinhaltet dabei: die Prüfung
der Haftungsfrage die Befriedigung berechtigter Ansprüche
die Abwehr unberechtigter Ansprüche die Übernahme
zivilrechtlicher Ansprueche und die Führung eines
Rechtsstreites im Namen des Versicherungsnehmers, jedoch
auf Kosten des Versicherungsunternehmens.
Der Haftpflichtversicherer prüft also zuerst, ob Sie
für ein Schadenereignis haftbar zu machen sind und
übernimmt von sich aus die Regulierung dieses Schadens.
Andererseits wehrt er jedoch auch unberechtigte Ansprüche
eines Geschädigten ab. Im Schadenfall brauchen Sie
sich bei der Regulierung um nichts zu kümmern. Sobald
die Regulierung abgeschlossen ist, teilt Ihnen der Versicherer
die Aufwendungen für den Schadenfall mit. Gemäß
den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung
haben Sie dann sechs Monate Zeit, die Regulierungskosten
dem Versicherer zurückzuerstatten und damit eine Belastung
des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten Kalenderjahr
zu vermeiden. Lesen Sie zu diesem Thema unsere Hinweise
zur Rabattrettung.
Informationen ganz allgemein zur Haftpflichtversicherung
gibt es im Ansahl Versicherungsportal.
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