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Insassen-Unfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung stellt einen zusätzlichen
Schutz für die Fahrzeuginsassen dar. Sie ist eine reine
Summenversicherung, d.h. bei einem Schaden erbringt der
Versicherer unabhängig von der Verschuldensfrage die
vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bedingung ist
jedoch, dass der Unfall einen unmittelbaren Zusammenhang
mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen
sowie dem Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweist. Auch Unfälle,
die sich beim Ein- oder Aussteigen ereignen, sind mitversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die in dem
Fahrzeug berechtigte Insassen sind. Im Umkehrschluss bedeutet
dies, dass unberechtigte Fahrer, wie beispielsweise ein
Dieb, nicht versichert sind. Versichert werden kann der
Tod von Insassen, die Invalidität, ein Tagegeld und
ein Krankenhaustagegeld.
Tritt der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach
dem Unfall ein, so leistet der Versicherer die vereinbarte
Versicherungssumme. Führt ein Unfall zu einer dauernden
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit eines Insassen, so leistet der Versicherer
ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme.
Bleibt nach einem Unfall eine Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit eines Insassen zurück, so wird
für die Dauer der ärztlichen Behandlung das Tagegeld
gezahlt. Diese Zahlung dauert jedoch längstens ein
Jahr. Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag
vom Versicherer gezahlt, an dem sich der Insasse in medizinisch
notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
Hier besteht eine Leistungsdauer von längstens zwei
Jahren.
Im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung, die
ihren Schutz in allen Lebensbereichen und meist 24 Stunden
am Tag anbietet, besteht bei der Insassenunfallversicherung
lediglich im Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten
Fahrzeuges Deckung. Auch deshalb ist sie in der Regel entbehrlich.
Versicherungsarten der Insassenunfallversicherung
Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei unterschiedliche
Versicherungsarten: Das Pauschalsystem und das Platzsystem.
Beim Pauschalsystem wird die Versicherungssumme für
das Fahrzeug insgesamt festgelegt. Diese Versicherungssumme
wird bei einem Schaden durch die Anzahl der berechtigten
Insassen zum Schadenszeitpunkt geteilt. Sollte sich mehr
als ein Insasse in dem Fahrzeug aufhalten, so erhöhen
sich die Versicherungssummen um jeweils 50%.
Im Rahmen des Platzsystems wird jeder Platz des Fahrzeuges
mit vereinbarten Versicherungssummen einzeln versichert.
Eine Besonderheit stellt hierbei der Fahrerplatz dar. Dieser
kann einerseits ausgeschlossen werden, andererseits aber
auch als einziger versichert werden. Eine Erhöhung
der Versicherungssummen bei mehr als einem Insassen findet
nicht statt.
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