KFZ-Blog :- Automobiles ungebremst

Von Autos und anderen Mobilen

Radler-Unfälle und Strafen für Pedalritter

Abgelegt unter: Recht+Gesetz, Statistik, Fahrrad — Wolfgang at 4:56 pm on Donnerstag, Mai 8, 2008

Mit ‘m Rad ins Bad

rbw. Ach, was sind und waren sie doch platt, die Sprüche gegen die Radler von einst: “Wer sein Rad liebt, der schiebt…!” Und das beinhaltete auch schon die volle Häme zu einem “geschobenen Plattfuß” am Rad.

Nach Jahren des Fahrradbooms fallen Radler inzwischen eher auch auf, weil ihrer Zahl und Beteiligung wegen auch das Unfallrisiko zu senken ist und weil Aggressionen im Straßenverkehr abzubauen sind. Experten fordern: Kontrolle nach allen Seiten und gleiches Recht für alle.

Nach Jahren der Radler-bunt-ist-in-Verkleidung und der 1000-Treter-Tour-de-Ländle (mit dem SWR in Baden-Württemberg) scheint es heute besser zu sein, ihnen aus dem Weg zu gehen. Denn kaum ist die Winterpause beendet, schwärmen die Radler wieder aus. Und das oft so hemmungslos, dass vor ihnen gewarnt werden muss. Selbst für LKW-Fahrer ein Horror: “Ich fahre seit 25 Jahren Lkw und bin glücklich, bis jetzt noch keinen geplättet zu haben.”

Auffällig: die Radfahrer

“Die Aggressionen haben zugenommen, allein schon aufgrund der größeren Verkehrsdichte”, bestätigen Verkehrspsychologen, die längst schon notorische Verkehrssünder therapieren, zu denen inzwischen auch schon Radfahrer gehören. Was provozierten Unfällen voraus ging, ist meist eine verbale Entgleisung und damit nicht der zufällige Unfall als unabwendbares Ereignis..

Aber warum immer öfters die Radfahrer? Die einst vornehmen Vertreter der sanften Mobilität. Für den Verkehrsexperten leider eine eingeschränkte Sichtweise: “Auch Fahrradfahrer sind fähig zur Aggression, auch sie verstoßen gegen die Regeln und nehmen Sonderrechte in Anspruch, echte oder eingebildete. Und es gibt genügend Autofahrer, die sich davon provozieren lassen.”

Auch bei den Statistikern sind Radler auffällig geworden. Jährlich werden rund 75 000 Radler gezählt, die bei einem Verkehrsunfall verletzt werden. Bei den Unfall-Toten mit dem Rad, rund 600 im Jahr, und den schwer verletzten Radlern ist der Trend rückläufig. Aber eben dieser Trend ist laut “Fahrradbericht der Bundesregierung” dann auch “erheblich geringer ausgeprägt als beim Gesamtverkehr”.

Als bedenklich gilt die unbekannte Zahl an Rad-Unfällen auch deshalb, weil viele Ereignisse mit Radunfällen nicht gemeldet werden und als “Dunkelziffer” regelrecht verschwinden. Bei nur geringer Fahrleistung mit 2,7 Prozent des Gesamtverkehrs ist der Radverkehr doch recht unfall-trächtig. Ein Vergleich zeigt: Der Radler-Anteil an allen Verletzten durch Verkehrsunfall ist jedoch fast siebenmal so hoch. Bei der Schuldfrage, so der Regierungs-Report, sind nicht etwa die Radfahrer meist unschuldig, sondern in etwa 40 Prozent Verursacher. In der Begegnung Velo contra Fußgänger tragen Radler sogar in mehr als 60 Prozent die Schuld.

Im nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung wird zwar das Fehlverhalten mit ungenügenden Radverkehrs-Anlagen und mit einigem Verständnis für deren “Umwege-Empfindlichkeit” der Pedaltreter erklärt, doch propagiert die Polizei eher “Null Toleranz fürs Risiko”. Ein Leitsatz auch in Münster, der in-offiziellen Rad-Hauptstadt Deutschlands, wo in 2007 sogar 46 Prozent aller Unfälle mit Radlern von diesen selbst verursacht wurden. Kontrollen, gebührenpflichtige Verwarnungen oder Anzeigen - Radler sind davon längst nicht mehr ausgenommen.

Null Toleranz und Strafen für alle

Noch sind sie wenig populär, doch Polizisten mit Bikes und Raduniformen sind nicht nur in Bremen auf Streife. Sie verfolgen die Regel-losen Radfahrer, klaren auf und verwarnen auch gegen “cash”. Im südbadischen und ’symbadischen’ Freiburg, einer weiteren velo-philen Hochburg, montierte man bereits 2006 eine Videokamera auf ein Polizei-Fahrrad, um auf diese Weise Rotlichtverstöße, Radweg-Nutzung in falscher Richtung, aber auch Radler-Behinderungen durch Autos aufzuzeichnen

Gestoppte “Sünder” bekamen ’s gleich per Monitor vorgeführt. Für Verkehrspsychologen sind dies alles Schritte in die richtige Richtung, denn Radfahrer müssen anderen Verkehrsteilnehmern gleichgestellt werden. Dies als Tatsache zu sehen beideutet auch die gleichen Kontrollen und dieselben Sanktionen.

Mit Kindern unterwegs im Auto, mit Fahrrad oder zu Fuß

Abgelegt unter: Autos, Tipps, Fahrrad — Thorsten at 2:32 am on Sonntag, Mai 4, 2008

Wer mit Kindern per Auto, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, kann viele praktische Hilfsmittel nutzen

Wer sein Kind nicht in einem Tragetuch herumtragen möchte, sollte sich für einen Kinderwagen entscheiden. Viele Typen und Marken stehen zur Auswahl. Man startet mit einem eleganten Liegewagen – dem klassischen Kinderwagen. Diese Wagen haben vier Räder und verfügen über eine feste Liegefläche. Neben Preis und Modell sollte überlegt werden, wie hoch dieses Gefährt sein darf. Eine höhere Liegefläche soll für bessere Luft sorgen, weil das Kind nicht direkt neben dem Auspuff liegt. Zudem verbessert sich dadurch das Handling für die Eltern, weil sie sich nicht so stark bücken müssen, um das Kind hineinzulegen oder herauszuholen. Kinderwagen sollten gut gefedert sein, um es dem Kind so bequem wie möglich zu machen. Nachteil am klassischen Kinderwagen ist, dass der Wagen und das umfangreiche Zubehör recht teuer sind, wenn man es neu kauft. Hier empfiehlt sich ein Blick ins Internet – und dort zu Kleinanzeigen-Portalen wie z.B. Kijiji oder Auktionshäuser wie eBay. Dort werden Kinderwagen in großer Zahl angeboten. Dieser Tipp gilt natürlich auch für alle folgenden Kinderwagen-Modelle Sportwagen, Kombi-Kinderwagen, Buggy und Jogger – alles Modelle für Kinder, die schon sitzen können.

Wer laufen kann, kann auch „Laufraden“
Vor dem Fahrrad kommt das Laufrad. Diese Erfindung, die wohl ein Alternativbetrieb aus Berlin-Kreuzberg gemacht hat, findet immer mehr Freunde. Mittlerweile gibt es die beliebten Flitzräder nicht nur aus Holz, sondern auch aus Metall – und das in vielen Modellen, Formen und Farben. Die Kleinsten können so Balance und Kraft trainieren und üben ihre Selbständigkeit. Erste Schritte für das eigene Fahrrad.

Fahrrad und Fahrradhelm
Ein Fahrrad ist der größte Wunsch vieler Kinder. Da es mit der Balance am Anfang oft noch nicht so richtig klappt, können Stützräder anmontiert werden. So kann das Kind das Fahrradfahren üben, ohne der Gefahr ausgesetzt zu werden, umzukippen. Auch beim Fahrrad gibt es unzählige Modelle. Da Funktionstüchtigkeit, Haltbarkeit und Sicherheit bei den Kleinsten besonders wichtig ist, sollte man den Weg in ein Fahrrad-Fachgeschäft machen. Dort weiß man genau, was alles sein muss und möglich ist. Unerlässlich für fahrradfahrende Kinder ist natürlich der Fahrradhelm. Die Stiftung Warentest hat in ihrem Mai-Heft 2008 einen umfangreichen Helmtest mit 25 Modellen veröffentlicht. Die Qualitätsurteile reichten von Befriedigend bis Gut. Ein Sehr Gut war demnach nicht auf dem Markt. Die Preisspanne reicht von 15 bis 90 Euro, wobei der teuerste Helm nur ein Befriedigend bekam. Platz 1 belegte der 55 Euro teure MET Aliseo/Diamante. Für welchen Fahrradhelm man sich auch entscheidet: Der Helm muss gerade und fest sitzen, darf nicht herumrutschen. Um dies sicherzustellen, sollte man den Helm aufsetzen. Zusätzlichen Schutz bieten Reflektoren. Auch hier empfiehlt sich ein Gang ins Fachgeschäft.

Anhänger, Sitz oder Lastenräder
Wer sein Kind noch nicht alleine fahren lassen möchte, oder manchmal etwas schneller vorankommen möchte, dem seien Fahrradkindersitz, Anhänger oder ein Lastenrad ans Herz gelegt. Fahrradkindersitze sind die meistverbreite Variante. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sind relativ günstig, bieten unmittelbare Nähe zum Kind – man kann sich gut unterhalten – sind leicht zu montieren und beeinflussen die Wendigkeit des Fahrrads kaum. Es gibt Modelle für vorne und hinten, wobei Frontmodelle nur bis 15 Kilogramm zugelassen sind. Ein Umstieg auf ein Heckmodell ist also zwingend erforderlich. Muss man sich gut überlegen, ob man diese doppelte Anschaffung tätigen möchte. Heckmodelle sind allerdings auch nur bis 22 Kilogramm zugelassen. Alternativ zu Kindersitzen können Fahrradanhänger und Lastenräder genutzt werden. Vorteil: Beide können kaum oder nicht umkippen, bieten also mehr Sicherheit. Nachteil: Beide Varianten sind teurer als ein Fahrradsitz. Für alle drei Varianten empfiehlt sich der Einsatz eines Helms.

Kindersitz im Auto
Wer sein Kind im Auto transportiert, muss diese in einem Kindersitz unterbringen und anschnallen. Je nach Körpergröße und Gewicht gibt es unterschiedliche Kindersitz-Modelle. Auch hier gibt es einen Test. Der ADAC hat 2007 27 Autokindersitze getestet. Der Testsieger Maxi Cosi Cabriofix mit Easyfix bekam ein Sehr Gut.

Fahrradkontrolle vor der ersten Frühlingstour

Abgelegt unter: Tipps, Fahrrad — Saskia at 2:26 am on Dienstag, April 29, 2008

Das Fahrradfahren ist eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der deutschen Bundesbürger. Jetzt im Frühling ist es unbedingt notwendig, bevor man sich auf große Radtouren begibt, sein Fahrrad aufzurüsten und verkehrssicher zu machen.

Juristin und Expertin Anne Kronzucker der D.A.S. Rechtsschutz Versicherung warnt vor dem Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Vehikel, dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch gemäß der StVZO im Straßenverkehr nicht erlaubt. Vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel und eine ausreichende Beleuchtung des Fahrrads. Das Gesetz sieht vor, dass es eine Fahrbeleuchtung in Form eines dynamobetriebenen weißen Frontstrahlers, ein gleichermaßen betriebenes rotes Rücklicht und jeweils einen Rückstrahler gibt. Ausnahme bilden hierbei Sporträder, die ein geringeres Gewicht als elf Kilo haben, sie dürfen mit Batteriebetrieb fahren. Die Pedale müssen Rückstrahler haben, die nach vorne und nach hinten gelb leuchten und für jedes Vorder- und Rückrad muss es je zwei gelbe Reflektoren geben.

Sofern das Bike den Sicherheitscheck geschafft hat, sollte sich jeder Fahrradfahrer noch darüber informieren, ob er eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Sollte es nämlich zu einem Unfall kommen, muss er ohne private Haftpflichtversicherung mit seinem eigenen Vermögen dafür einstehen. Bei Personenschäden kann das sehr teuer werden. Wichtig ist es auch zu beachten, wo man fährt. Unfälle und Bußgelder lassen sich dadurch oft umgehen. Um mit den Verkehrvorschriften vertraut zu sein, sollte man einiges Grundlegende kennen. Mit blauen Verkehrschildern sind zu benutzende Fahrradwege ausgewiesen. Anders gekennzeichnete Radwege dürfen auch befahren werden. Dann kann aber auch die Fahrbahn genutzt werden.

Bei Kindern sind noch besondere Bestimmungen zu befolgen: Bis zu acht Jahren haben Kinder den Gehweg zu befahren, bis zu einem Alter von zehn Jahren können sie dann zwischen Geh- und Radweg wählen. Erwachsene müssen dahingegen 5 EURO Strafe zahlen, sollten sie beim Gehwegfahren erwischt werden. Wird auf dem Radweg in die falsche Richtung gefahren, sind sogar bis zu 15 EURO fällig und beim Telefonieren während des Fahrens sind dann 25 EURO Strafgeld zu entrichten. Als Faustregel gilt, dass jeder Fahrradfahrer gemäßigt fahren und dabei in der Lage sein sollte die Verkehrsituation unter Kontrolle zu haben, da er akustisch und optisch nicht so gut wahrgenommen werden kann wie andere Verkehrteilnehmer. Zwar ist die Fahrradhelmpflicht in Deutschland immer noch nicht eingeführt, allerdings ist das Tragen eines Helms zur eigenen Sicherheit unbedingt empfehlenswert.