Ab dem 1. März 2007 wird es für „Stinker“ im Straßenverkehr ernst. Die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ tritt in Kraft und durch Feinstaub gefährdete Gebiete, in denen der Grenzwert mehr als 35 Tage überschritten wird, werden einer EU-Vorgabe entsprechend mit dem Zeichen „Umweltzone“ ausgewiesen. Auf diesem Schild sind dann auch jene Umweltplaketten abgebildet, mit [...]


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