“Kult(ur)-Schrott” oder doch echter Oldtimer…?

Wer als Halter eines automobilen Schatzes ein H-Kennzeichen bekommen will, der muss für seinen Wagen zum Zeitpunkt des Gutachtens nachweisen, dass das Gefährt mindestens 30 Jahre alt ist.

Aus diesem Grund weist die DEKRA aktuell auf inzwischen vereinfachte gesetzliche Bestimmungen hin, die seit 1. November 2011 gelten. So ist zunächst das Datum der Erstzulassung maßgeblich. Um dies gegebenenfalls nachzuweisen, muss ein Sachverständiger dem Fahrzeug den Status als “kraftfahrzeug-technisches Kulturgut” attestieren.

Als aktuelles Verfahren gilt, dass die bisherige Bewertung samt der früher geforderten Zustandsnote „drei“ wegfällt. Mit der neuen Regelung reicht ein “erhaltungswürdiger Zustand”, für den es darauf ankommt, wie der Sachverständige dies einschätzt, der ein Fahrzeug mit Note zwei oder besser bewerten muss.

Nach neuer Richtlinie gilt als Kriterium für einen Oldtimer: “Das Fahrzeug muss – im Vergleich zu ‘normalen alten’ Fahrzeugen – durch gute Pflege und Erhaltung überzeugen. Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Und schließlich dürfen zusätzliche Ausrüstungen oder Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.”

Es darf abgewichen werden…

Wurde das einstige Original vom Ur-Zustand abweichende verändert, ist dies dann unerheblich, wenn dies nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder gemäß Herstellungsdatum erfolgt ist.
Wurde „technisch modifiziert“ innerhalb der Fahrzeugbaureihe, ist dies zum Beispiel auch beim Motor zulässig.

Wurde dagegen nach ‘Zeitgeschmack’ geändert, war dies aus heutiger Sicht nur dann statthaft und ist für den Oldtimer genehmigt, wenn dies nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurde. Belegen kann man dies durch Gutachten, Fahrzeugpapiere, Herstellerfreigaben, Betriebsanleitungen, Prospekte oder auch durch Fachliteratur und Presseberichte.

Damit das Oldtimer-Gutachten positiv endet, muss das Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status “Kulturgut” angemessene Gebrauchsspuren aufweisen.
Wesentliche Teile dürgen nicht fehlen und auch Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung dürfen nicht erkennbar sein.

Fazit: Gebrauchsspuren am Fahrzeug sind von erheblichen Nutzungsspuren abzugrenzen, die durch mangelhafte Pflege entstanden sind. Patina an einem Oldtimer kann dann auch wertsteigernd sein. Wer restaurieren will, der sollte zunächst einen Sachverständigen befragen…

Kommentare

  1. Hannelore meint:

    Na ja, das H-Kennzeichen heißt ja auch:”in erhaltungswürdigem Zustand”.

    Wenn ich zum Beispiel einen total verrosteten Golf, der vielleicht auch nicht mehr ganz “dicht” ist, möglichst billig bewegen will,
    um ihn bis an sein Ende zu nutzen, dann ist das H-Kennzeichen nicht die geeignete Methode.
    Aber einen Golf, der immer in verkehrssicheren Zustand versetzt wird, der einen müden Lack und eventuell einige Kratzer hat, noch dazu diverse Gebrauchsspuren und eventuell einige kleinere Neuerungen dran hat, die zum Beispiel auch Sprit einsparen können – dann würde ich das “erhaltungswürdiger Zustand” nennen.

    Wenn er auch nicht den Zustand haben kann, der nahe dem liegt, den er bei seiner Auslieferung vor 30 Jahren hatte…
    Doch das gehört natürlich auch dazu, sollte aber allein eben nicht das Maß der Dinge sein!

  2. B.Kröner meint:

    Ich habe einen Oldtimer in der Garage stehen
    und bin gerade dabei, diesen zu restaurieren,
    um ein H-Kennzichen zu bekommen.
    Leider haben die Jahre dem armen Auto mehr geschadet
    als man sich das zunächst wohl vorstellt.
    Insofern weiß ich, womit man sich rum ärgern muss,
    wenn man das H-Kennzeichen haben will,
    auch wenn sich das Verfahen in den letzten Jahren doch vereinfacht hat.
    Danke für den Beitrag, der mich erfreut hat. ;-)

    Mfg Baldur

    • Gut, gut, wenn einer sowas kann…
      Da darf dann bei denjenigen, die irgendwann
      verblüfft glotzen, auch kein Neid aufkommen.

      “Keep on trucking”.

      Gruß wob.

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