Es gibt zwei Arten von Autobumsereien: Gestellte Kfz-Unfälle und provozierte Kfz-Unfälle. Für den Gesamtverband Deutscher Versicherungsunternehmen (GDV) sind das natürlich professionelle Betrügereien. Gleiches gilt für betrügerischen Glasbruch in der Kraftfahrversicherung.
Der GDV geht davon aus, dass 10% aller gemeldeten Versicherungsschäden Betrug sind. Versicherungsbetrug verursacht damit einen gewaltigen Schaden in Millionenhöhe. Die deutschen Versicherungsunternehmen sind aktiv in der Betrugsabwehr. Das ist relativ schwer, denn Betrug muss ja auch immer nachgewiesen werden.
Für den GDV gibt es kein einheitliches Täterbild. Es gibt beim Versicherungsbetrug Gelegenheitstäter, die zufällige Schäden ein- oder mehrmals nutzen, um die Versicherung zu betrügen, in dem sie Schäden verlagern oder fingieren. Dem gegenüber stehen professionelle Täter, die ihre ein- oder mehrmaligen Taten planen – und dabei Schäden vortäuschen, provozieren oder verabreden.
Der Autobumser beispielsweise ist auf zwei Feldern aktiv. Bei gestellten Kfz-Unfällen kennen sich die Beteiligten – und führen eine Fahrzeugkollision bewusst – und nach exakter Absprache herbei. Bei den provozierten Kfz-Unfällen wird ein Unfall bewusst herbeigeführt. Der andere Unfallbeteiligte ist hierbei völlig ahnungslos. Der Betrüger tritt als Geschädigter auf.
Richtig perfide ist auch die Glasbruchmasche: Hierbei spähen die Betrüger fremde Daten aus. Dann melden sie einen Versicherungsfall – und die Entschädigung fließt auf das Konto des Versicherungsbetrügers. Darüber hinaus gibt es noch die Betrugsform der Belegfälschung. Dabei werden Werkstatt-Rechnungen gefälscht oder neu ausgestellt.
Der GDV hat sich nun der Betrugsabwehr verschrieben – um die große Mehrheit der redlichen Kunden zu schützen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Kampfes ist die Verfolgung und Bestrafung auch kleinster Versicherungsbetrügereien. Sanktionen können sein: Ablehnung des Schadens, Kündigung des Vertrags, Regressierung von entstandenen Kosten und Strafanzeige.


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