Verpflichtet die eVB-Nummer zum Abschluss einer Autoversicherung?

Für das Auto, was ich mir kaufen wollte, habe ich mir bereits eine eVB-Nummer zuschicken lassen. Allerdings hat unvorhergesehen bei der Probefahrt das Getriebe Probleme bereitet und schlussendlich war es kaputt. Natürlich werde ich das Auto jetzt nicht kaufen und folglich werde ich es auch nicht versichern lassen. Bedeutet das jetzt, dass ich die Versicherung stornieren muss? Oder soll ich mich wieder an eine Versicherung wenden, sobald ich ein neues Modell für mich gefunden habe?

Wenn man nur eine eVB-Nummer angefordert hat, kann man diese sechs Monate lang nutzen. Erst nach Ablauf dieser Zeit muss man sich wieder um eine neue eVB-Nummer bemühen. Unschön ist natürlich, dass es mit dem Autokauf nicht sofort geklappt hat, doch ist es besser, während der Probefahrt die Mängel zu entdecken als erst nach dem Kauf. Meistens ist eine Rückabwicklung dann wesentlich komplizierter.
Hat man bei der Zulassungsstelle die eVB-Nummer noch nicht hinterlegt, dann ist das Kfz für auch noch nicht versichert. Das heißt konkret, dass bisher kein Vertrag zustande gekommen ist. Sollte man bereits einen Antrag bei der Versicherung eingereicht oder einen Antrag online abgeschickt haben, dann kommt auch solange kein Vertrag zustande, bis man nicht die eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle abgegeben hat. In diesem Falle ist es allerdings sinnvoll, die Versicherung schriftlich oder telefonisch darüber informieren, dass das Fahrzeug nicht zugelassen werden soll. So kann der Vorgang auch bei der Versicherung beiseite gelegt werden.

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