Gebühr oder Entgelt ? – Für die Sachlage ist dies egal. Wer nämlich als privater Abschlepp-Unternehmer gerufen wird, der braucht abgeschleppte Fahrzeuge erst wieder herauszugeben, wenn auch die Kosten komplett bezahlt sind. Eine Entscheidung des BGH, die jüngst (Januar 2012) publik wurde.
Abgewiesen wurde die Klage einer Fahrzeughalterin aus Berlin, deren Auto wegen Falschparkens von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Ein Betrieb dieser Art dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Kein Anspruch also auf eine Entschädigung für die Zeit, in der ein Fahrzeughalter über sein Auto nicht verfügen könne.
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