Wie jedes Jahr kommt es beim Jahreswechsel infolge von Silvesterraketen und Böllern in Kombination mit Alkohol zu vielen Unfällen und damit auch zu Versicherungsfällen. Leider waren auch in diesem Jahr die Zahl an Unfällen und Verletzungen sowie Feuerwehreinsätzen sehr hoch. Bei Verletzungen durch ein Feuerwerk zahlt die Krankenversicherung die nötigen medizinischen Behandlungen. Wird eine andere Person durch Leichtsinn im Umgang mit Feuerwerkskörpern verletzt, zieht das Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen nach sich, die von der privaten Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen werden. Führen die Verletzungen zu dauerhaften körperlichen Schäden und handelte es sich dabei um einen Unfall, muss die private Unfallversicherung des Verletzten helfen. Aber das sind wirklich nur Ausnahmefälle, meistens sind es eher kleine Sachschänden, die durch Missgeschicke entstehen und Kosten verursachen. Vor allem auf Partys werden Möbelstücke beschädigt, das Parkett zerkratzt oder der Teppich beschädigt. Solch ein Schaden wird dann über eine private Haftpflichtversicherung reguliert.
Insgesamt ist nach Aussagen des ADAC das Feuerwerk bei richtiger Benutzung in der Regel keine Gefahr für draußen geparkte Autos, doch in Ausnahmefällen kann es zu Schäden kommen. Problematisch sind dagegen Brände oder eine Explosion, die Scheiben beschädigen können. Die Kfz-Teilkaskoversicherung kommt meist dafür auf. Ist die Zerstörung jedoch bewusst oder mutwillig erfolgt oder das Auto wird durch abstürzende Raketen zerbeult, müssen sich Geschädigte an die Vollkaskoversicherung wenden.


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