Ich hatte vor mehreren Monaten einen Unfall. Jetzt erst wurde ich von meiner Versicherung davon in Kenntnis gesetzt, in welcher Höhe der Schaden reguliert wurde. Die Höhe der Schadenssumme ist zwar in Ordnung, doch Freunde erklärten mir, dass es besser wäre, meinen Schaden zurückzukaufen, um im nächsten Jahr nicht in eine höhere Einstufung zu kommen. Gibt es tatsächlich die Option, den Schaden zurückzukaufen und wenn ja, ist das überhaupt lohnenswert?
Ereignet sich ein Unfall und die Autoversicehrung reguliert den entstandenen Schaden, werden die Versicherten im Regelfall im kommenden Jahr in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese Rückstufung kann man umgehen, wenn der Verursacher des Schadens die Kosten dafür selbst übernimmt. Vor allem bei Bagatellschäden ist dieses Vorgehen oft lohnenswert.
Ein Beispiel soll die Vorteile veranschaulichen: Ist ein Fahrer mit seinem Golf V in die Schadenfreiheitsklasse 20 (SF 20) eingestuft und bezahlt für seine Kfz-Versicherung einen Jahresbeitrag von 550 Euro, so wird er nach einem Unfall von seiner Autoversicherung in die Schadenfreiheitsklasse 9 oder 12 herabgestuft. In Zahlen ausgedrückt muss er ab dem nächsten Jahr 700 Euro statt 550 Euro zahlen. In den darauf folgenden Jahren müsste er dann mehr bezahlen als vor dem Unfall. Es würde ganze 11 Versicherungsjahre dauern, bis der Fahrer wieder den Schadenfreiheitsrabatt erreicht, den er zum Unfallzeitpunkt bereits erreicht hatte. Es wäre daher sinnvoll, einen Rückkauf durchzuführen, der bis 800 Euro in der Haftpflicht und bis knapp 980 Euro in der Vollkasko kosten würde.
Im oben geschilderten Fall hat nun zuerst der Versicherer wie üblich die Kosten des Schadens reguliert. Dennoch bleibt den Versicherten in einem solchen Fall noch die Möglichkeit, den Schaden selbst auszugleichen und ihn an den Versicherer zurückzuzahlen. Die Frist für den Rückkauf erlischt meist nach sechs Monaten ab Bezahlung des Versicherers. Ein solcher Schadensrückkauf bedeutet für die Versicherten, dass ihr Vertrag im kommenden Jahr dann nicht hochgestuft wird. Wer einen Schadensrückkauf anstrebt, sollte sich schnellstmöglich mit seiner Autoversicherung in Verbindung setzen und sich die exakte Schadenssumme sowie alle weiteren Konditionen nennen lassen.
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