Was tun bei einem Schaden durch Anschieben?

Schon bald ist das folgende Szenario wieder vielerorts zu beobachten: Es hat kräftig geschneit und ein geparktes Auto sitzt im Schnee fest. Jetzt hilft oft nur noch Anschieben, meist natürlich nicht ohne fremde Hilfe. Egal ob es Freunde oder gerade vorbeikommende Passanten sind, jede Hilfe ist willkommen. Doch was ist, wenn durch die freundliche Hilfe zum Beispiel ein Außenspiegel oder ein anderes Teil am Auto beschädigt wird oder ein Kratzer in den Lack kommt?

Eine gute Frage, aber vermutlich kennt die Antwort nur ein Anwalt, der auf Verkehrsrechtsschutz spezialisiert ist, denn sicherlich gibt es hierbei verschiedene Betrachtungsweisen.
Die Experten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen allerdings alleine den Fahrzeugführer in der Pflicht. Dieser habe die Hilfe benötigt und die freiwilligen Helfer daher damit beauftragt. Das bedeutet also, dass, solange im Rahmen dieser Hilfe Schäden auftreten, er auch dafür haftet. Eine Ausnahme gibt es jedoch – dann nämlich, wenn der Schaden mutwillig verursacht worden ist. Dann kann der Geschädigte sehr wohl den Helfer in die Pflicht nehmen. Nun ist es aber wohl eher unwahrscheinlich, dass eine Person, die einem Autofahrer in Not helfen möchte, die Absicht hat, ihm eigentlich zu schaden. Deshalb werden Fahrzeugbesitzer in den kalten Monaten wohl mit dem „Risiko“ leben müssen, dass ein mutmaßlicher Helfer einen Schaden zufügen möchte oder es auch aus Zufall zu einem Schadensereignis kommt.

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