Mit Autogas unterwegs zu sein, bedeutet bei längeren Strecken ganz sicher auch eine günstige Mobilität. Wenn jedoch eine nachgerüstete Autogas-Anlage nicht ordnungsgemäß funktioniert, kann der Kunde zwar Ersatz höherer Benzinkosten verlangen, aber nur in der Summe, wie diese die Einbau-(und ausbau-)kosten der ursprünglichen Gasanlage übersteigen.
Im strittigen Fall hat das OLG Oldenburg im Sinne einer Klägerin so entschieden (OLG-Az.: 13 U 59/11). Diese hatte sich im April 2008 eine LPG (Liquefied Petroleum Gas)-Autogasanlage für rund 1.900 Euro einbauen lassen. Doch der Nutzen, Benzin zu sparen, blieb eher aus, denn alle Versuche, die Mängel zu beseitigen, scheiterten. So verlangte sie im März 2010 vom Auftragnehmer, der die Anlage eingebaut hatte, zum einen die Einbaukosten und die Kosten für den Ausbau der Anlage zurück. Zum anderen forderte sie den Ersatz des Schadens durch die Nutzung des Pkw im Benzinbetrieb, also ihre Mehrkosten von rund 1.600 Euro während zwei Jahren.
Im Verlauf des Prozesses galt auch für das OLG die Werkleistung des beklagten Unternehmens als mangelhaft, sodass einer „Rückabwicklung“ des Vertrages stattgegeben werden konnte – die Einbau- wie auch die Ausbaukosten sind zu erstatten.
Der Forderung auf Schadensersatz wegen entstandener Mehrkosten für die Nutzung des Fahrzeugs im Benzinbetrieb konnte jedoch von der Klägerin nicht durchgesetzt werden. So ist sie zwar so zu stellen, wie wenn ein ordnungsgemäßer Gasbetrieb möglich gewesen wäre, doch müsse sie auf den Mehraufwand von rund 1.600 Euro die eingeforderten und ersparten Einbaukosten von 1.900 Euro anrechnen.
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