Wann ist ein Mangel erheblich?

Bloße Schwäche, technische Defekt oder „echter, weil erheblicher Mangel“ – bei materiellen Rechtsobjekten von geringem oder auch hohem Wert geht’s bei der Gewährleistung meist nur darum: Ist ein Sachmangel tatsächlich auch erheblich?“

Ist er erheblich, dann berechtigt er auch zum Rücktritt – auch bei einem Fahrzeug der Luxusklasse. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29. Juni (VIII ZR 202/10), womit die bisherige Rechtsprechung bekräftigt wurde. Demnach sind Sachmängel, die zu beseitigen nur mal knapp ein Prozent des Kaufpreises erfordern, im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB als unerheblich einzustufen. Damit eine Funktion beeinträchtigt ist, sei nur entscheidend, ob der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache beim Rücktritt ungeklärt ist, so der BGH. Und so spiele es auch aus Sicht der Richter keine Rolle, dass der Kaufgegenstand vor dem erklärten Rücktritt bereits mehrfach nachgebessert wurde, was sich wiederum nicht auf die Erheblichkeit auswirke.

Im strittigen Fall wollte die Käuferin eines Wohnmobils für 134.000 Euro vom Kaufvertrag zurücktreten, weil nach der Auslieferung das Freizeit-Vehikel binnen eines Jahres vier Mal in die Werkstatt musste, um Mängel zu beseitigen. Doch Händler und Hersteller verweigerten die Rücknahme des Fahrzeugs, da die Mängel ihrer Ansicht nach nicht erheblich seien.
Der VIII. Zivilsenat des BGH bestätigte nun in dritter Instanz diese Sichtweise:

„Unabhängig von der Anzahl der Nachbesserungen seien Sachmängel, deren Beseitigung Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, unerheblich. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag sei deshalb ausgeschlossen. Dies gelte auch bei einem Fahrzeug der Luxusklasse.“

Nach Ansicht der Juristen in Karlsruhe kommt es auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung nur dann entscheidend an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt ist. Diese Voraussetzungen waren in diesem Fall nicht erfüllt.

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