Kunden, die mit ihrer Versicherung unzufrieden sind, eine Leistungsverweigerung nicht akzeptieren oder beim Blick auf die Police nur Bahnhof verstehen, können sich an den Ombudsmann wenden. Seit 2008 hat Günther Hirsch diese Aufgabe inne. Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes bearbeitet mit seinem Team Jahr für Jahr Zigtausend Beschwerden und Eingaben. So auch 2010 – mit einem Unterschied: Die Pleite der niederländischen International Insurance Corporation stellte die Experten vor ein bis dato völlig unbekanntes Problem.
57.000 Bundesbürger, die ihre Kfz-Versicherungen bei den deutschen Ablegern des Konzerns unterschrieben hatten, der Lady Car Online und Ineas, verloren quasi von heute auf morgen ihren Versicherungsschutz. Dass eine Autoversicherung Konkurs anmelden muss, stellte ein absolutes Novum in der deutschen Versicherungsgeschichte dar. Einen neuen Vertrag zu finden war für die Betroffenen relativ leicht. Andere Konzerne sprangen in die Bresche und boten nicht ganz uneigennützig an, die Verträge zu übernehmen. Damit hatte der Ärger allerdings noch kein Ende. Der Konkursverwalter forderte jüngst die noch ausstehenden Beiträge von den Ex-Kunden und pocht bis heute auf die Zahlung.
Günther Hirsch bezeichnet das Vorgehen des Konkursverwalters als „unbegründet“. Seiner Ansicht nach hat seinerzeit für alle betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht bestanden. Doch das Wort des Ombudsmanns zählt inzwischen nicht mehr. Er ist mit seiner Schiedsstelle nicht mehr in der Lage, den Versicherten zu helfen, weil die Unternehmen nicht mehr im Trägerverein der Ombudsstelle sind. Die Frage, wie Kunden juristisch korrekt vorgehen müssen, wenn ihre Kfz-Versicherung Insolvenz anmelden muss, steht damit nach wie vor im Raum. Daher fordert Günther Hirsch jetzt klare Regeln von der Politik.
Zur Statistik des Ombudsmanns: 2010 wurden insgesamt 18.357 Beschwerden eingereicht. Das sind 1,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Den Löwenanteil mit fast 40 Prozent machten dabei Eingaben zur Sparte Renten- und Lebensversicherung aus. In diesem Bereich sind die Chancen der Verbraucher, dass zu ihren Gunsten entschieden wird, eher gering: Die Erfolgsquote lag bei 19,3 Prozent. In den übrigen Versicherungssparten – Platz zwei, bezogen auf die Zahl der Eingaben, belegt übrigens die Rechtsschutzversicherung – stimmte die Schiedsstelle 38 Prozent der Beschwerden zu.


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