Rabatte sind im Bereich der Kfz-Versicherung ein ganz wichtiger Bestandteil der Werbung. So gut wie alle Versicherer bieten spezielle Tarifvarianten an, mit denen sie sich an ausgewählte Zielgruppen richten. Teilweise können je nach Tarif sogar verschiedene Rabatte miteinander kombiniert werden – eine Möglichkeit, die etliche Fahrzeughalter gerne nutzen.
Ganz besonders gilt das für den sogenannten Alleinfahrerschutz, der sich einer steigenden Beliebtheit erfreut. Gerade in Zeiten, in denen es mehr Single-Haushalte als je zuvor gibt, kommt der Alleinfahrerrabatt hervorragend an. Das Prinzip ist ganz einfach: Der Versicherungsnehmer sichert zu, das Fahrzeug ausschließlich selbst zu nutzen – andere Fahrer sind nicht vorgesehen. In Folge dessen wird vom Versicherer ein Nachlass auf den Versicherungsbeitrag gewährt.
Der Rabatt ist verlockend, weshalb es immer wieder vorkommt, dass Fahrzeughalter die voreilige Entscheidung treffen, einen Alleinfahrerschutz abzuschließen. Allerdings führt eine solche Vereinbarung zu einer äußerst eingeschränkten Fahrzeugnutzung: Andere Personen haben hinter dem Lenkrad nichts verloren.
Zwar kann der Versicherer eine Fahrzeugnutzung durch andere Personen nicht verbieten, doch im Schadensfall drohen unangenehme Konsequenzen. Sollte der Versicherungsnehmer als Alleinfahrer gemeldet sein und eine andere Person die Entstehung eines Versicherungsschadens herbeiführen, kann der Versicherer enorme Einschnitte bei den Versicherungsleistungen vornehmen oder sogar eine Strafzahlung erheben. Hierbei handelt es sich um finanzielle Folgen, die auf gar keinen Fall unterschätzt werden dürfen.
Wenn absehbar ist, dass ein Fahrzeug nicht nur vom Versicherungsnehmer, sondern noch von weiteren Personen gefahren wird – selbst wenn dies nur selten der Fall ist – empfiehlt es sich, auf den Alleinfahrerschutz bzw. einen entsprechenden Rabatt zu verzichten. Lieber entrichtet man einen etwas höheren Beitrag als im Schadensfall mit dem Versicherer streiten zu müssen.
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