Ineas-Pleite: Insolvenzverwalter fordert Nachschlag

Die Insolvenz der Kfz-Versicherung Ineas im vergangenen Sommer (wir berichteten) sorgte über Monate für Schlagzeilen: Da ihre Autoversicherung zahlungsunfähig war, mussten Haftungsansprüche von Versicherten beim Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe angemeldet werden, Kasko-Versicherte blieben völlig im Unklaren, wer ihre Schäden übernehmen sollte. Mit Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit kündigten die Kunden in Scharen und wechselten zu anderen Assekuranzen, die ihrerseits Sonderkonditionen für ehemal Ineas-Versicherte anboten (wir berichteten). Genau diese Kunden sind es nun, die vom Ineas-Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten werden – zum Unverständnis sowohl der ehemaligen Kunden als auch von Verbraucherschützern.

Genau genommen fordert die Insolvenzverwaltung der Kfz-Versicherung Beiträge ehemaliger Versicherter bis zum August 2010 – bis zu dem Zeitpunkt also, zu dem die Ineas den verbleibenen Rest-Kunden selbst kündigte. Völlig ungerechtfertigt und unverschämt findet u.a. der Bund der Versicherten (BdV) diese Forderung. Schließlich habe die Ineas schon lange vorher den versprochenen Versicherungsschutz nicht mehr gewähren können. Bereits im Juli hatte die Assekuranz selbst bekannt gegeben, dass für die Regulierung von Haftpflichtschäden zukünftig die Verkehrsopferhilfe zuständig sei. Der BdV weist darauf hin, dass der “Versicherer [...] keine Prämie verlangen [kann], wenn er nicht die Gegenleistung bringt.” In der Konsequenz rät der BdV den Betroffenen, die geforderten Beiträge nicht zu zahlen. Wie schon im vergangenen Jahr bietet der Bund der Versicherten auch jetzt seine Hilfe an: “Wir unterstützen die Betroffenen. Für Mitglieder übernehmen wir den Schriftverkehr mit dem Insolvenzverwalter.“

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