Kfz-Versicherung auf den letzten Drücker wechseln

Diesen sowie im vorangegangenen Monat haben die Kfz-Versicherer intensiv für ihre Versicherungstarife geworben. Das Ziel war es, möglichst viele Autobesitzer zu einem Versicherungswechsel zu bewegen. Die kommenden Wochen wird es wohl ruhig werden: Bestehende Kfz-Versicherungen müssen bis zum 30. November gekündigt sein. Wer danach kündigt, kann üblicher Weise erst gegen Ende des nächsten Jahres wechseln.

Nun wird es jedoch mit Sicherheit ein paar Autobesitzer geben, die den Versicherungswechsel jetzt noch durchführen möchten. Wer seine Autoversicherung auf den letzten Drücker wechseln möchte, muss sich beeilen und darf dabei keine Fehler machen. Am wichtigsten ist die Kündigung: Wie schon erwähnt, muss die bestehende Autoversicherung bis zum 30. November gekündigt sein. Diesbezüglich ist zu beachten, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherer am Stichtag vorliegen muss – es reicht nicht aus, die Kündigung auf dem Postweg zu versenden und sich dabei auf den Poststempel zu berufen.

Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, damit ein Versicherungswechsel zu Beginn des nächsten Jahres möglich ist, muss gezielt handeln. Es ist davon abzuraten, das Kündigungsschreiben jetzt noch per Post zu versenden – der Brief könnte zu spät eintreffen. Besser ist es, das Schreiben zu faxen. Die meisten Versicherer akzeptieren die gefaxte Kündigung. Wichtig dabei: Das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sein. Der Vorteil beim Faxen besteht darin, dass unmittelbar ein Sendebericht erstellt werden kann. Dieser dient als Nachweis über das fristgerechte Absenden der Kündigung.

Eine weitere Möglichkeit kann darin bestehen, den Versicherer vor Ort aufzusuchen. Je nach Wohnort bietet sich diese Möglichkeit durchaus an – vor Ort kann man sich die Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Auch der Besuch eines Versicherungsbüros bzw. einer Niederlassung ist möglich. Allerdings sollte man in solch einem Fall genau abklären, ob die Niederlassungen eines Versicherungskonzerns dazu berechtigt sind, Kündigungen entgegenzunehmen. Offizielle Niederlassungen, die vom Versicherer betrieben werden, können dies im Regelfall. Anders sieht es oftmals bei typischen Versicherungsbüros aus, die beispielsweise von unabhängigen Versicherungsmaklern betrieben werden.

Vor lauter Bemühungen, die Kündigung noch rechtzeitig an den Versicherer zu übermitteln, darf natürlich nicht vergessen werden, einen geeigneten Versicherungstarif auszuwählen. Diesbezüglich empfehlen wir unsere drei Online-Vergleiche, die eine genaue Durchleuchtung des Marktes ermöglichen.

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