Wenn eine Fahrt mit dem Pkw durch einen Tunnel führt, so ist der Fahrer meist dazu angehalten, das Licht einzuschalten. Zum einen wird das Licht eingeschaltet, um die Fahrbahn besser ausleuchten bzw. um besser sehen zu können. Zum anderen geht es darum, von den anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.
Nun ist es so, dass es zunehmend mehr Autos gibt, die mit Tagfahrlichtern ausgestattet sind. Entsprechende Zusatzbeleuchtungen finden sich an zunehmend mehr Fahrzeugen. Dies gilt besonders für Fahrzeuge mit Xenon Beleuchtung. Der Grund ist letztlich ganz simpel: Ständiges Ein- und Ausschalten kann die Nutzungsdauer der kostspieligen Scheinwerfer drastisch verkürzen. Sollte man tagsüber mit Licht fahren wollen oder gar müssen, so ist es einfach praktisch, wenn zu diesem Zweck eigenständige und vor allem deutlich weniger empfindliche Scheinwerfer zur Verfügung stehen.
So mancher Autofahrer, der mit Tagfahrbeleuchtung unterwegs ist, geht davon aus, dass es vollkommen ausreichend sei, einen Tunnel mit dieser Beleuchtung zu durchqueren. Zunehmend häufiger sieht man Autofahrer, die so denken und deshalb beim Einfahren in einen Tunnel das Abblendlicht nicht einschalten.
Zu diesem Thema hat sich der in München ansässige Automobilclub Kraftfahrerschutz (KS) zu Wort gemeldet. Die Verkehrsexperten des Automobilsclubs weisen darauf hin, dass es nicht ausreichend ist, mit Tagfahrbeleuchtung im Tunnel zu fahren. Es ist Vorschrift, das Abblendlicht einzuschalten – zumindest gilt dies für alle Tunneldurchfahrten, wenn vor dem Tunnel das Verkehrszeichen 327 (ein quadratisches blaues Schild mit Tunnelsymobol) zu sehen ist. Wer das Abblendlicht nicht einschält, riskiert ein Bußgeld.
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