Wenn das Navi Mist baut

Navigationsgeräte sind ein wahrer Segen für alle, deren Orientierungssinn gegen null tendiert und denen das alte Kartenmaterial zu unübersichtlich ist. Das Problem daran: Sich „blind“ auf die Anweisungen des kleinen Kästchens zu verlassen, hat schon so manchem Autofahrer nasse Füße beschert, wenn er statt auf der gewünschten Straße in einem See gelandet ist. Noch schlimmer wird es, wenn das Navi jemanden auf der Autobahn zum Geisterfahrer macht oder in eine Einbahnstraße lotst. Resultiert daraus ein Unfall, ist Ärger mit der Kfz-Versicherung vorprogrammiert.

Während der Fahrt die Route einzugeben oder zu ändern, ist ohnehin nicht gestattet und gilt bei deutschen Gerichten als grobe Fahrlässigkeit. Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Nun aber auf die Idee zu kommen, eine falsch berechnete Route des Navigationsgerätes für einen Unfall verantwortlich zu machen, hätte keinen Sinn. Die Verantwortung trägt nach wie vor der Fahrer und lässt sich nicht auf die Technik abschieben. Er muss auf die Straße achten und entsprechend reagieren, wenn die vorgegebene Richtung nicht stimmt. Anderenfalls handelt man grob fahrlässig.

Das hat zur Folge, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden zwar reguliert, den Kunden aber in Regress nimmt. Unfallopfer müssen sich also keine Gedanken darüber machen, dass sie entschädigt werden, unabhängig davon, ob der Unfall im Zusammenhang mit einem Navigationsgerät steht oder nicht. Der Versicherungsnehmer hingegen wird sich darauf einstellen müssen, dass die Assekuranz von ihm bis zu 5.000 Euro zurückfordert. Da es über die Höhe der Regressleistung häufig zum Streit kommt, landen die meisten dieser Fälle vor Gericht – zumal auch die Kfz-Versicherer sich nicht davor scheuen, ihre Ansprüche auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Um nicht allein auf weiter Flur zu stehen, sollte man für den Fall der Fälle über eine Kfz-Rechtsschutzversicherung verfügen.

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