Restwert als Leasing-Rücknahme-Risiko
Das Präsidium der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes ZLW, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den lauteren Wettbewerb aufrecht zu erhalten, teilte in dieser Woche (KW 24 2010) mit, dass gegen die Volkswagen-Tochter VW Leasing GmbH Klage beim Landgericht Braunschweig erhoben wurde. Als Grund wird angeführt, dass es von Herstellern als “unfair” zu gelten habe, “mit Leasingraten auf Taschengeldniveau zu werben und Monate und Jahre später das Rücknahme-Risiko beim Handel abzuladen”.
Ziel der Klage, und damit Anspruch an eine juristisches Urteil, sei ein erwartetes gerichtliches Verbot, das Wertverlust-Risikos bei Leasingfahrzeugen auf den Handel abzuwälzen. Derzeit ist nämlich gängige Praxis bei VW Leasing und anderen Hersteller-eigenen Leasinggesellschaften, dass die Händler durch einseitige aufgestellte Geschäftsbedingungen zum Ankauf der Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem im voraus festgelegten Restwert verpflichtet würden. Nach AGB-Gesetz müsse dies als “unangemessene und damit rechtlich unzulässige Benachteiligung der wirtschaftlich unterlegenen Händler” gelten.
Eine beantragte Abmahnung durch die ZLW gegen VW Leasing, weil diese unangemessene Vertragsklauseln angewandt habe, blieb ohne Erfolg, worauf man nun ein “fabrikatsübergreifendem Interesse” an einer gerichtlichen Klärung habe.
Wem nützt die Klage?
Die Klage dürfte die VW Leasing jedoch nicht besonders beeindrucken. Viel eher werde man sich mit den Argumenten der Gegenseite auseinandersetzen, auch wenn man die Klage nicht verstünde, die wohl auch niemandem nütze.
Doch ist hier auch die Verbrauchersicht der vielen Leasingnehmer zu beachten, deren Leasingverträge nach Ablauf auf mehrfache Weise abgerechnet werden könne: nach Kilometern, über die messerscharfe Restwertbestimmung oder auch eine Kaufoption mit Gebrauchtwagenfinanzierung des bisherigen Leasing-Fahrzeugs beim Kunden.
Schon vor Jahresfrist war bereits im Handelsblatt zu lesen: Die Leasing-Branche stößt sich an Lackschäden gesund. Am Ende der Laufzeit sollen kleine Kratzer an Leasing-Fahrzeugen die Gewinnmarge retten. Das belegt eine CAR-Studie. Danach holen sich Leasingfirmen einen Teil ihrer Rabatte am Ende der Laufzeit wieder zurück. Denn bei der Fahrzeugrückgabe sind Nachzahlungen für Kratzer und Schäden fällig – im Durchschnitt rund 700 Euro pro Wagen. Die Höhe der Nachzahlungen variiert dabei stark je nach Leasinggesellschaft.
Als Kritik aus der Branche gilt, dass das Restwertrisiko aus Leasingverträgen meist in vollem Umfang beim Autohandel liege, auch wenn die einzelnen Firmen die Konditionen kaum mitgestalten könnten. Viel eher sind es die Leasinggeber, Herstellerbanken und Leasinggesellschaften, die die Vorgaben bestimmen.
Mittlerweile kommen jedoch mehrere Hersteller-eigene Leasinggesellschaften, sogenannte Captives, den Autohäusern mit Abschlägen vom vereinbarten Übernahmepreis oder mit Prämien entgegen. Die Mercedes Bank übernimmt das Restwertrisiko sogar komplett.
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