“Eile mit Weile”, weiß der Volksmund, doch bleiben Übersicht und Geduld, Sorgfalt und Sicherheit manchmal auf der Strecke. Das gilt ganz sicher bei den vielen Schulweg-Unfällen, an denen oft auch Kraftfahrer beteiligt sind, deren Schuld immer auch im gesamten Ereignisablauf eines Unfalls zu sehen ist.
Bei dem Unfallereignis wurde ein 11-jähriges Mädchen auf dem Schulweg schwer verletzt, als es auf einer Kreuzung von einem Transporter angefahren wurde. Nach Bremsmanöver und Kollision kam das Fahrzeug von der Straße ab und krachte an einen Baum. Der spätere Sachschaden wurde schließlich als wirtschaftlicher Totalschaden benannt.
Bei der Ermittlung zur Schuldfrage und zum Schadenersatz konnte sich das Mädchen nur ungenau erinnern. Noch bei Grün habe es die Fahrbahn betreten und sich dann beeilen müssen, weil die Ampelanzeige bereits auf Rot schaltete und gegenüber schon der Bus an der Haltestelle wartete.
Nach Auffassung des Mädchens hätte der Fahrer des Transporters sie sehen müssen. Der Unfall wäre in dieser Form vermeidbar gewesen, wenn das Fahrzeug nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei und der Fahrer zugleich nicht auch noch die für ihn rote Ampel missachtet hätte.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld wurde mit schweren Verletzungen und dem langen Krankenhausaufenthalt begründet. Auch wurde das Opfer wegen der Fehlzeiten nicht in die nächst höhere Klasse versetzt. Die Eltern reagierten deshalb mit Klage auf Schmerzensgeld gegen den Fahrer des Transporters.
Achtung! Kinder…
Im Verlauf der gerichtlichen Verhandlung stimmten die Richter dem Anspruch auf Schmerzensgeld zwar zu, weil ein Kraftfahrer allein schon wegen der allgemeinen “Betriebsgefahr des Fahrzeugs” hafte. Für die Höhe des Schmerzensgeldes sei jedoch ein Mitverschulden des Mädchens zu berücksichtigen. Dazu liege das Fehlverhalten bei 70 Prozent.
Über die Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen und die Aussagen mehrerer Zeugenaussagen hatte sich ergeben, dass der Fahrer des Transporters weder zu schnell gefahren sei, noch dass er eine rote Ampel übersehen habe. Folglich musste das Mädchen wider eigener Angaben über die Kreuzung gelaufen sein, als für sie die Fußgängerampel bereits rot zeigte (LG Hamburg, Az. 331 O 163/07).
Der Deutsche Anwaltvereins (DAV) mit seinen Verkehrsrechtsanwälten macht in diesem Zusammenhang publik (schadenfix.de), dass stets besondere Vorsicht geboten sei, wenn Kinder im Straßenverkehr auftauchen .
Über Rechte und Pflichten von Kraftfahrern in solchen Situationen informiert das Portal www.verkehrsrecht.de.
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