In Ländern wie Österreich und der Schweiz gibt es das sogenannte Wechselkennzeichen schon lange. Für Autobesitzer bringt dieses Kfz-Kennzeichen mehrere Vorteile mit sich. Letztendlich können mehrere Fahrzeuge angeschafft werden, ohne sich mit hohen Abgaben für Steuern und Kfz-Versicherung konfrontiert sehen zu müssen. Die Grundidee ist einfach: Von den vorhandenen Fahrzeugen darf jeweils nur eines gefahren werden. Dementsprechend müssen auch nur einmal Kfz-Steuer und Versicherung entrichtet werden. Welches Fahrzeug eingesetzt wird, ist dabei egal: Der Eigentümer hat die freie Wahl. Im Wesentlichen kommt es nur darauf an, dass die Fahrzeuge niemals gleichzeitig bewegt werden.
Ein entsprechendes Kennzeichen wird in Deutschland schon lange gefordert – und erstmalig sieht es danach aus, als ob es tatsächlich in eingeführt werden könnte. Der ADAC hat intensiv für das Wechselkennzeichen geworben und einen kleinen Teilerfolg erzielt: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat zugesichert, den Vorschlag prüfen zu lassen. Somit besteht eine Chance, dass das Thema auf politischer Ebene ernsthaft aufgegriffen und diskutiert wird. Im besten Fall wird ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, was den Autofahrern ganz neue Möglichkeiten eröffnen würde.
Ob das Wechselkennzeichen tatsächlich kommt, bleibt jedoch abzuwarten. Die „Autobild“ hat geschrieben, dass das Kennzeichen bereits ab dem kommenden Jahr erhältlich sein soll. Doch soweit ist man auf politischer Ebene noch lange nicht. Vielmehr steckt das Vorhaben noch in den Kinderschuhen.
Was das Thema Versicherungsschutz betrifft, so hat der ADAC angekündigt, mit der hauseigenen Kfz-Versicherung einen entsprechenden Tarif entwickeln und vorstellen zu wollen. Diese Maßnahme soll gegenüber der Politik verdeutlichen, dass es versicherungstechnisch möglich ist, das Wechselkennzeichen in Deutschland einzuführen und gleichzeitig für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Es ist ungerecht und nicht logisch, dass für ein Fahrzeug, welches außerhalb des Straßenbereichs (Privatgrundstück/Garage) abgestellt ist Steuern und Versicheung bezahlt werden muß, nur damit es kurzfristig (ohne umständliche Zulaasung) verwendet werden kann.
Beispiel : Ein Wohnmobil wird nur zum Wochenende und zum Urlaub verwendet. Die tägliche Benutzung wird durch einen PKW abgedeckt, welcher am Wochenende oder Urlaub in der Garage (oder sonstwo) steht.Ein anders Beispiel : Ein Werktätiger fährt mit einem kleinen Abgas günstigen Auto zur Arbeit. (spart Parkraum und Umwelt). Am Wochenende oder zum Großeinkauf fährt er mit der Familie in einem Van. Man könte ein Fahrzeug anmelden und die Nummernschilder jeweils an das benutzte Fahrzeug anbringen.
Fazit : Ankurbeln von Verkauf kleiner PKW´s und Park sowie Umweltschonung.
P. Schmidt
als besitzer mehrer fahrzeuge begrüße ich den gedanken sehr. steuerlich sehe ich auch kein problem damit, solange die nichtgenutzten, somit ohne kennzeichen befindlichen fahrzeuge, nicht auf öffentlichem straßenland stehen. denn ich ahne fürchterliches, wenn jeder auf die idee käme sich einen zweit und drittwagen zuzulegen, und diesen dann zusätzlich vor der haustür parken dürfte. desweiteren kommt die überlegung der versicherung. klar zahlt nur der teuerste seine haftpflichtprämie, weil ja nur einer gefahren werden kann. was passiert aber mit der kasko versicherung. es ist unwahrscheinlich das die versicherungswirtschaft bereit sein würde für nur eine prämie das diebstahlrisoko für drei fahrzeuge zu übernehmen. oder glasbruch, sturmschäden etc. also wäre die kasko sicherlich weiterhin je einzelfahrzeug zu berechnen. trotzdem freue ich mich schon darauf, mehrere fahrzeuge nach lust und laune zu bewegen, ohne jedes separat zu versteuern und grundversichern zu müssen.
g.lentz