Alles, was Recht ist …

Kfz-Handwerk kann sich an neuen Urteilen orientieren

Drei Juristen, vier Meinungen” lautet die ironische Bemerkung derer, die wieder mal die Stammtischhoheit in Sachen “Recht haben und Recht bekommen” einfordern. Seit acht Jahren gilt das damals “neue” Schuldrecht, was insbesondere bei der Sachmängelhaftung zu zahlreichen Verfahren auch bei Kauf und Verkauf von Fahrzeugen geführt hat.

Nicht zuletzt deswegen hat die Rechtsabteilung des ZDK eine aktualisierte Übersicht erstellt, wonach die Rechtsprechung zur Sachmängelhaftung mit Blick auf das Kfz-Gewerbe gelistet wurde.

Seit der Schuldrechtsreform 2002 hat sich die Aktenlage bei deutschen Gerichte in zahlreichen Entscheidungen zum Recht bei Sachmängeln niedergeschlagen.

Allein in den Monaten seit im April 2009 wurden für das Kfz-Gewerbe weitere 50 Urteile wesentlich; darunter acht Urteile des Bundesgerichtshofs, 23 Urteile von OLGs und weitere 19 Urteile an Amts- oder Landgerichten. Und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste inzwischen zu Rechtsfragen entscheiden, die die Haftung aus Gewährleistung betrafen..

Locker gefasst und leicht lesbar

Die benannten Urteile auf knapp 60 Seiten sind geordnet nach den Themenschwerpunkten ‘Verbrauchsgüterkauf’, ‘Beschaffenheit eines Fahrzeugs’, ‘Sachmangel und Verschleiß’ sowie ‘Beweislast und deren Umkehr’. Ergänzend dabei die Themen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung sowie Ansprüche aus Schäden oder Aufwand. Und wem das nicht reicht, der stöbert weiter bei Ansprüchen aus der Vermittlung von Neuwagengeschäften, Verkaufsbedingungen bei Gebrauchtwagen sowie Verjährung und Rückabwicklung.
Bislang allerdings stellt der ZDK die Übersicht zur Rechtssprechung aus Sachmängelhaftung nur seinen Mitgliedern auf internen Webseiten des Verbands zur Verfügung. Doch haben auch Rechtsanwälte Zugang zu Urteilssammlungen, wenn sie denn im konkret strittigen Fall ein Mandat bekommen.

http://www.kfzgewerbe.de/intern/recht/sachmangelhaftung/index.html

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