Kfz-Versicherungen dürfen Beweise für den Diebstahl eines Autos verlangen

Ganz so einfach ist es nicht: Behaupten, das Auto wäre gestohlen worden, und die Leistung von der Kfz-Versicherung kassieren. Im Zweifelsfall hat die Assekuranz das Recht, Beweise zu verlangen. Das bestätigte das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 9 U 77/09).

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann seiner Autoversicherung den Diebstahl eines hochwertigen Fahrzeugs gemeldet. Der Leasingwagen hatte in einem bewachten Parkhaus in Bratislava (Slowakei) gestanden und soll während eines Einkaufsbummels entwendet worden sein. Der Halter erstattete Anzeige und wandte sich an seine Kfz-Versicherung. Da der Mann die drei Originalschlüssel nicht vorlegen konnte, vermutete die Versicherung einen Betrugsversuch und verweigerte die Leistung. Daran änderte sich auch nichts, nachdem der Versicherungsnehmer die Zündschlüssel einreichte. Experten fanden anhand des Datenspeichers in den Schlüsseln, heraus, dass sie nach dem Diebstahl noch einmal verwendet worden waren.

Der Kunde, der sich zudem in Widersprüche verwickelte, klagte gegen die Kfz-Versicherung. In erster Instanz stellten sich die Richter auf seine Seite. Das Berufungsverfahren ging schließlich aber zugunsten der Autoversicherung aus. Von außen betrachtet, weise zwar alles auf einen Diebstahl hin. Die Gesamtbetrachtung erlaube aber, von einem vorgetäuschten Diebstahl auszugehen. Da der Mann nicht in der Lage sei, das Gegenteil zu beweisen, dürfe die Versicherung die Leistung verweigern.

Comments

  1. Pikas52 says:

    Dumm gelaufen für den Autobesitzer.
    Bei einem Luxusauto sind die letzten Benutzerdaten wie zb. Datum, KM stand im Fahrzeugschlüssel gespeichert. Da kann natürlich die Versicherung festsellen ob das Auto nach dem Diebstahl noch mit einem Orginalschlüssel gestartet und bewegt wurde.

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