Was passiert mit der Kfz-Police nach dem Tod des Versicherten?

Neben der Trauerbewältigung steht für die Angehörigen von Verstorbenen eine Menge Arbeit an. Dazu gehört unter anderem, sich um die Versicherungen zu kümmern. Die Unternehmen müssen sofort – das heißt, innerhalb von zwei bis drei Tagen – über den Tod des Kunden informiert werden. Ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz und damit die Leistung. Doch was passiert mit der Kfz-Versicherung?

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sind Sachversicherungen und bestehen damit für das Fahrzeug. Es gilt: Nicht der Halter, sondern das Auto ist versichert. Der Vertrag bleibt daher bestehen und ist damit Sache der Erben. Die Police geht auf sie über, kann seitens des Versicherers allerdings geändert werden. Das ist dann der Fall, wenn der neue Kunde andere Risikomerkmale aufweist und dadurch eine Neuberechnung nötig wird. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist möglich, wenn das Fahrzeug auf einen der Erben umgeschrieben wird und damit einen neuen Besitzer hat. Oder die Angehörigen entscheiden sich, das Auto zu verkaufen.

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