Bremsgeräusche bei teuren Autos sind Mangel
“Bremse quietscht!” war einst die handschriftliche Ergänzung auf einem Renault-Kundendienstauftrag für das Modell Scenic. Konsequenz: Deutliche höhere Arbeitswerte für eine Stunde mehr, weil der Grat auf den Bremsscheiben entfernt werden musste, wozu man eben diese Bremsscheiben auch ausbauen musste. Im Rahmen der Gewährleistung dann aber auf Widerspruch des Kunden auch kein weiteres Problem beim Zahlungsausgleich. Zusätzliche AW’s wurden storniert.
Wenn sich aber quietschende Bremsgeräusche während einer längeren Fahrt bei feuchter Witterung ständig wiederholen, stellt dies bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie einen erheblichen Komfortmangel dar. Grund genug dafür, den Autokauf auch wieder rück-abwickeln zu wollen, wenn selbst bei geschlossenen Fenstern das Geräusch zu hören ist. Bleiben dann auch noch mehrere Reparaturversuche ohne Erfolg, kann fristlos vom Kauf zurücktreten werden, so der Deutsche Anwaltvereins (DAV) zu einem Urteil des OLG Schleswig.
Wenn die Eisen quietschen…
Im strittigen Fall hatte der spätere Kläger einen Mercedes-Benz zu 75.000 Euro gekauft. Schon nach weniger als 10.000 Kilometern quietschten bei jedem Manöver die Bremsen, was auch ein Gerichtsgutachter bestätigte. Nach mehreren erfolglosen Nachbesserungen, wollte der Kläger den Kauf rückgängig machen
Darin bekam er in der ersten als auch in der zweiten Instanz Recht. Maßgeblich für diesen Richterspruch waren die “Erwartungen, die ein Durchschnittskäufer an ein neues Fahrzeug stellt”. Denn ein Fahrzeugmangel liege dann vor, wenn das Auto von der üblichen Beschaffenheit ähnlicher Fahrzeuge abweiche.
Damit sind Mängel einer bestimmten Kategorie, etwa quietschende Bremsen, nicht mit den Anforderungen vereinbar, die an ein Fahrzeug dieser Preisklasse zu stellen seien. Als unerheblich gilt, ob dabei die Funktion eines Bauteils – wie hier die Bremsen – beeinträchtigt sei. Klassifiziert man Mängel, dann stellt eben ein “Komfortmangel” auch eine Komforteinbuße dar, die mehr oder weniger beträchtlich sei kann.
Bei Geräuschen, die auch bei geschlossenen Fenstern zu hören sind, stelle dann eben das Quietschen einen erheblichen Mangel dar. Nach vergeblichen Nachbesserungsversuchen ist somit ein Käufer berechtigt, den Kauf rückgängig zu machen.

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