Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung ist verstrichen

Nun befinden wir uns im Dezember und die Frist zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist verstrichen. Wer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung wechseln wollte, musste die bestehende Autoversicherung bis zum 30. November gekündigt haben. Diesbezüglich ist anzumerken, dass es nicht ausreicht, das Kündigungsschreiben am Stichtag abzusenden. Nein, die Kündigung muss dem Versicherer zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Aufgrund dieser Tatsache kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten: Obwohl ein Versicherungswechsel erwünscht ist, kann dieser nicht immer erfolgen. Wenn die Kfz-Versicherung zu spät gekündigt wurde, so ist der Wechsel erst im darauf folgenden Jahr möglich. So mancher Autofahrer wird sich deshalb womöglich zu früh auf einen niedrigeren Beitrag gefreut haben – wobei die Anzahl der Wechsler ohnehin erstaunlich gering ist. Im vergangenen Jahr haben sich rund fünf Prozent der Fahrzeughalter für einen Wechsel entschieden.

Das Sparpotential ist jedoch wesentlich größer. Mehr als jeder zweite Fahrzeughalter wäre mit einem Wechsel gut beraten, weil dadurch die Kosten der Kfz-Versicherung gesenkt werden könnten. Grund ist die Entwicklung der Beiträge: Der Versicherungsmarkt ist stark umkämpft, was die Versicherer immer wieder zur Senkung ihrer Prämien führt – wer noch in einem alten Tarif steckt, zahlt daher einen unnötig hohen Beitrag. Es ist in der Tat so, dass ein Großteil der Fahrzeughalter gut damit beraten ist, den Versicherungstarif zu wechseln. Durch den Wechsel könnten sie eine beachtliche Ersparnis erzielen.

Wer jetzt auf die Idee kommt, seine Kfz-Versicherung zu wechseln muss noch einmal ein Jahr durchhalten oder sich für drastischere Maßnahmen entscheiden. Durch Abmelden und ein anschließendes Wiederanmelden des Fahrzeugs ist es ebenfalls möglich, den Versicherer zu wechseln – allerdings entstehen dadurch zusätzliche Kosten.

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