Was tun bei Vibrationen am Gesäß?
Durst ist schlimmer als Heimweh – ein eher abgedroschener Sinnspruch im Volksmund. Ist aber der “Durst” des Fahrzeugs nach Sprit zu hoch, ist das schon mal eine Sache für Juristen. So auch beim LG Landgericht München I, wo es um Vibrationen im Leerlauf und um den markant hohen Benzinverbrauch eines Neuwagens ging.
Beides wurde schließlich als ein bereits anfänglich bestehender Mangel eingestuft. Die für den Spritfresser angewandte Mess-Methode des Sachverständigen waren nebenbei von den Juristen in vollem Umfang akzeptiert worden (AZ: 4 O 6504/07).
Im strittigen Fall ging es um einen neuen Mercedes E 320 CDI, bei dem gleich zu Beginn der Nutzung der Käufer Vibrationen im Leerlauf monierte, dasselbe in der Lehne Vordersitzes sowie über die Kopfstütze. Das nun war für ihn kein geringer, sondern eine massiv beeinträchtigter Komfort, wozu als Mangel auch noch der Kraftstoffverbrauch deutlich über den Angaben des Herstellers lag. Tatsachen, die vom Sachverständige zweifelsfrei bestätigt wurden: Da galten die Vibrationen als vergleichbar mit denen eines 4-Zylinder-Diesel des gleichen Herstellers von vor 20 Jahren.
Ein Drittel mehr ist zuviel!
Vom Sachverständigen wurde auch der erhöhte Kraftstoffverbrauch bestätigt, der 35 Prozent über der Hersteller-Angabe lag. Das war dem LG dann doch zuviel, weil die herrschende Meinung nach BGH DAR 1997,396 und BGHZ 132,55 ein Kraftstoffmangel bereits dann als gegeben erachtet wird, wenn das Fahrzeug mehr als 10 Prozent mehr braucht, als der Hersteller beschreibt.
Wenig Akzeptanz brachte der Hersteller der Messmethode entgegen, die der Sachverständige angewendet hatte: Er fuhr auf der Straße statt auf dem Rollenprüfstand. Doch auch das wurde vom Gericht als korrekt betrachtet. Das Urteil des LG München (Januar 2009): Vibrationen und erhöhter Kraftstoffverbrauch – ausgehend von der RL 80/1268/EWG – markieren das Fahrzeug von Anfang an als “mangelhaft”.
Aus der Urteilsbegründung
1. Der Sachverständige (SV) stellte fest, dass bei der niedrigen Leerlaufdrehzahl von 600 U/min im Rückenbereich des Fahrersitzes sowie an der Kopfstütze Vibrationen aufträten. Diese seien auch im Gesäß deutlich fühlbar und so auffällig, dass nicht mehr von einer geringfügigen Komfortbeeinträchtigung gesprochen werden könne.
2. Nach den Feststellungen des SV ist das Fahrzeug auch aufgrund seines weit überhöhten Kraftstoff-Mehrverbrauchs von vornherein mangelhaft [...], wenn der Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 % von den Herstellerangaben abweicht, da insoweit eine nicht nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugweites vorliegt (BGH DAR 1997 396 BGHZ 132,55 = DAR I996~240).
[...] Selbst wenn man unterstellt, der SV habe sich [...] unter Straßenbedingungen um 10 Prozent vermessen, ändert sich an der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs nichts, da dann noch immer von einem Zuviel-Verbrauch von im Durchschnitt 10 bis 25 Prozent auszugehen ist.
Die Beklagte muss sich [...] fragen lassen, welches Verständnis von Transparenz und Kundenorientierung sie hat, wenn ihre Mitarbeiter im Streitfall auf die Erzielung von Messwerten pochen, die nicht nur im Alltagsbetrieb nicht zu erreichen, sondern überhaupt ausgeschlossen sind, sobald man das Fahrzeug auf eine echte Straße setzt.
Letzte Kommentare