Mutmaßliche Autozündler mussten freigelassen werden

Seit Anfang des Jahres sind bereits über 250 Autos in Berlin angezündet worden. Die Polizei geht davon aus, dass es sich dabei um linke Straftäter handelt, die behaupten, ein politisches Motiv für Ihre Autozündeleien zu haben. Dabei kommt die Polizei überhaupt nicht voran: Verdächtige mussten aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihnen eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen war. Ein Verzeichnis aller bekannten Brandanschläge findet man im Internet unter www.brennende-autos.de.

In der letzten Woche wurde der Prozess gegen einen männlichen Verhafteten beendet. Eine weibliche Tatverdächtige musste nach fünf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. In beiden Fällen machten Ungereimtheiten und widersprüchliche Zeugenaussagen eine Fortführung des Prozesses bzw. der Untersuchungshaft unmöglich. In der Nacht zu Montag wurden gleich wieder sechs Fahrzeuge angesteckt. Dabei handelte es sich um mehrere Fahrzeuge der Bahn und das Auto eines Rüstungsunternehmers. Desweiteren werden oftmals Fahrzeuge von Rechtsextremen angezündet.

Die mutmaßlichen Autozündler wurden im Berliner Bezirk Friedrichshain festgenommen. Allerdings wurden sie nicht auf frischer Tat ertappt, sondern waren in der Gegend unterwegs. Laut Tagesspiegel spricht man in Polizei- und Justizkreisen von “absolut mieser Ermittlungsarbeit”. Viele würden vermuten, dass Polizei und Justiz nach zwei Jahren erfolgloser Ermittlungsarbeit endlich einen Erfolg vorweisen wollte. So hätte man eben einfach diese beide Personen verhaftet. Deren Tatbeteiligung lässt sich nun aber nicht beweisen.

Grund für die schwierige Beweislage wären die verwendeten Brandmittel. Anscheinend gehen die Täter immer gleich vor. Sie legen einen Grillanzünder auf einen Reifen und verschwinden. Die Grillanzünder glimmen ersteinmal mehrere Minuten vor sich hin. Wenn dann der Reifen Feuer fängt, sind die Täter schon längst über alle Berge. So konnte die Polizei niemanden auf frischer Tat ertappen. Zudem würden sich die Täter auch Fahrzeuge in entlegenden Wohngebieten aussuchen, in denen keine Zivilstreifen unterwegs sind.

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