Man mag sie kaum vor sich, fühlt sich zwischen ihnen nicht wohl und auch hinter oder neben einem sind die “Brummis” für die normalen Kraftfahrer auf der Autobahn oder auf Landstraßen, für die Zweiradfahrer in den Innenstädten oder auch für die Fußgänger eher eine unangenehme, weil oft gefährlich empfundene Begleiterscheinung eines immer stärker werdenden Lastkraft-Verkehrs.
Um die Sicherheit für den öffentlichen Verkehr zu erhöhen gelten seit April 2007 neue Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer, und das innerhalb der Europäischen Union. Bereits im Dezember 2005 hatten sich die EU-Mitgliedsländer darauf geeinigt, wenn auch erst 18 Monate später die Bundesregierung den eigenen Gesetzentwurf der EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzte. Knapp formuliert gilt: Die wöchentliche Lenkzeit beträgt maximal 56 Stunden – bis dato waren bis zu 74 Stunden erlaubt, wie das damals auch die Auto- und Reiseclubs publizierten.
Rechnen in Stunden!
Die Fahrer von Lkws müssen also auch heute die längeren Ruhezeiten einhalten, was für die Lenkzeiten bedeutet, dass diese neun Stunden täglich dauern dürfen und zweimal wöchentlich zehn Stunden hinter dem Steuer verbracht werden dürfen. Was den Fahrern auf vielen Autobahn-Teilstrecken zu schaffen macht, ist die Forderung, nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Wenn da nur ausreichend Parkplätze zur Verfügung stünden, die dann auch für die Nachtruhe fehlen.
Von den obligaten 11 Stunden Ruhezeit täglich müssen nun auch neun statt bisher acht Stunden am Stück eingehalten werden. Diese Vorschrift gilt auch, wenn in doppelter Besetzung gefahren wird. Verpflichtend ist auch, dass die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen maximal 90 Stunden betragen darf. Und ein Anspruch an die dauerhafte Gesundheit des Fahrers dürfte dazu geführt haben, dass jeder Fahrer während zweier Wochen mindestens 45 Stunden in Folge pausieren oder er eine regelmäßige und eine verkürzte Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhalten muss.
Verordnung hin, polizeiliche Kontrolle her: Lkw-Fahrer dürfen schließlich innerhalb von vier Monaten im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche fahren. Eine Maßgabe, die seit knapp drei Jahren (April 07 auf Oktober 09) mit den neuen Lenk- und Ruhezeiten nicht nur die Fahrer, sondern auch Unternehmen, Verlader, Spediteure, Haupt- und Unter-Auftragnehmer sowie Fahrervermittlungs-Agenturen in die Pflicht nimmt.
[...] Frage zu Praktikum hier mal was zu dem Thema Seit