Achtung! Promille…!

Alkohol beim Fahren, Unfall und Fahrerflucht führen oft zu erheblichen Problemen beim “Täter”. Jetzt hat für diesen Zusammenhang der BGH entschieden: Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und danach Fahrerflucht begeht, muss seiner Versicherung den vereinbarten Regressbetrag zweimal zurückzahlen (Az. IV ZR 216/04).

Publik machte dies die Deutsche Anwaltshotline, wonach ein stark alkoholisierter Autofahrer sich nach einem verschuldeten Unfall vom Unfallort entfernte. Die Ansprüche des Geschädigten zahlte zwar zunächst seine Haftpflichtversicherung in Höhe von mehr als 12.000 Euro, doch forderte sie Regress beim Versicherten, weil der in seiner Police einen maximalen Regressbetrag von 5.000 Euro vereinbart hatte. Der nun sollte zweimal bezahlt werden.

Als Begründung argumentierte der BGH in Karlsruhe, dass die Forderung berechtigt sei, weil fahrerflüchtige Unfallverursacher die vereinbarte Versicherungs-Verpflichtung zweimal verletzt habe.

Zu einen habe er sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt, ohne fahrtüchtig zu sein und zweitens habe er sich nach dem Unfall nicht daran beteiligt, den Tatbestand aufzuklären und für eine Schadensminderung einzutreten. Viel eher sei er verschwunden.
Der Betroffene muss also seiner Versicherung gleich 10.000 Euro zahlen, auch wenn seine Haftung im Vertrag eigentlich auf maximal 5.000 Euro beschränkt war.

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