Orientiert man sich an der Haltung des weltweit größten Automobilclubs, dann trat mit September 2009 laut ADAC die umfangreichste Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1971 in Kraft.
Sinn und Zweck: Der Schilderwaldes wird ‘gerodet’, indem zahlreiche Verkehrszeichen gestrichen werden. Das aber dauert, so der ADAC, da die Ämter bei den Behörden bis zu zehn Jahre Zeit haben, die Verkehrszeichen zu demontieren. Andere Änderungen wirken sich jedoch für alle Verkehrsteilnehmer sofort aus.
Radfahrer gestärkt!
Die neue StVO will den Radverkehr attraktiver machen. So dürfen künftig auch nicht beschilderte linke Radwege befahren werden, wenn dies durch das Zeichen “Radverkehr frei” erlaubt ist.
Klar dabei, dass Autofahrer beim Abbiegen deutlicher mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen müssen.
Auch soll das Radfahren gegen die Einbahnrichtung erleichtert werden. Allerdings nur dort, wo dies ein Zusatzschild als Ausnahme gestattet. Ein neues Verkehrszeichen soll angeben, ob trotz Sackgasse Fußgänger und Radfahrer am Ende durchkommen.
Am rechten Fahrbahnrand darf ein Schutzstreifen für Radfahrer zwar bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden; doch neu ist, dass diese Markierung das Parken an diesen Flächen nicht zulässt.
Tempo 30 wegen der ‘Pedalos’
In Fahrradstraßen gilt ein gesetzliches Tempolimit von 30 km/h. Und auch Inline-Skater werden künftig in der StVO genannt und wie Fußgänger behandelt. Außerhalb der Fußgängerflächen dürfen sie jedoch nur fahren, wenn das neue Zusatzschild “skaten” dies zulässt. Fahrzeugen und Fahrrädern muss das Überholen von Skatern möglich bleiben.
Auf dreispurigen Autobahnen ist der linke Fahrstreifen nicht nur für Lkw über 3,5 t, sondern für alle Kfz mit Anhänger tabu.
Ab sofort gilt an Bahnübergängen ein Überholverbot für alle Fahrzeuge, und zwar vom ersten Gefahrzeichen bis zum Überfahren der Gleise. Beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge werden künftig mit dem Motiv als Verkehrszeichen angekündigt, das bisher für den unbeschrankten Bahnübergang stand.
Neu wird sein, dass mobile Halteverbotsschilder denjenigen vorgehen, die dauerhaft als Parkschildern und Markierungen gelten. Eine Neuerung, die mehr Klarheit im ruhenden Verkehr bringen soll.
AvD ahnt: Irr im Schilderwald
Doch sollen mit den Neuerungen auch Verkehrszeichen gestrichen werden. Daran zweifelt jedoch der AvD, weil der Schilderwald sich wohl nicht merklich lichten wird. Aus dem Regelkatalog gestrichen werden als Verkehrszeichen mit dem 1. September 2009 beispielsweise die Gefahrenzeichen, die vor Eisglätte, Splitt/Schotter, Steinschlag, Flugbetrieb oder Tieren warnen. Die Schneeflocke oder das Flugzeug bleiben jedoch als Piktogramme erhalten, was zulässt dass diese an Gefahrenstellen angeordnet werden.
Begleitet wird das neue Inliner-Zeichen und die geänderte StVO von einer neuen Bußgeldkatalog-Verordnung. Wer etwa beim Inline-Skaten Fahrbahn oder Radweg unzulässig benutzt oder auf den neu markierten Strecken keine besondere Rücksicht auf den übrigen Verkehr nimmt, muss zehn Euro zahlen, bei Gefährdung 20.

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