Leasing schont die Kasse

Mi, 17th Juni, 2009 - Posted by wob. -

Ersparte Ausgaben machen späteren Kauf möglich

Die Zahl spricht für sich: eines von zwei Neu-Fahrzeugen ist geleast; große Mengenanteile der zweiten 50 Prozent sind kredit-finanziert. Denn wer zahlt ein Auto schon mit den Mitteln vom Sparbuch?

Und weil auch im Autohaus erst ab dem “break-even-point” Gewinn gemacht wird, muss einiges akquiriert werden , um das Absatzziel zu erreichen. Deshalb locken sie noch immer, die attraktiven Leasing-Angebote.
Als grundsätzliche Empfehlung gilt aber wie schon immer: vor Abschluss eines Leasingvertrags sind die Konditionen zu bestimmen. Dazu zählen die Leasingsonderzahlung (auch wenn es längst auch ohne geht), die Laufzeit, die Jahres-Fahrleistung und vor allem der kalkulierte Restwert als Wert-Status nach der Erst-Nutzung. Der nämlich stellt das eigentliche Risiko dar, wenn es darum geht, schon zwei oder drei Jahre vor Rücknahme des Fahrzeugs durch das Autohaus den künftigen Gebrauchtwagenwert einzuschätzen. Das ist dann eher nur was für langjährige Profis.

Was jedem klar sein dürfte: Wer ein Auto least, ist nur Besitzer und nicht Eigentümer des Leasinggegenstandes. Dieser Status berechtigt den Leasingnehmer dann aber zum Gebrauch des Wagens während der vereinbarten Dauer. Wer für sein bisheriges Besitz-Auto am Ende der Leasingzeit ins Eigentum geraten will, der kann die Option vereinbaren, das Fahrzeug zu einem vorher bestimmten Restwert inklusive Umsatzsteuer zu kaufen. Wer dies nicht will, der hat mit Ablauf der Leasing-Dauer dann aber auch kein Auto mehr. Günstig könnte sein, das früher geleaste Neufahrzeug noch weitere zwei-drei Jahre als Gebrauchtfahrzeug zu leasen, doch auch dafür fließt monatlich Liquidität ab. Meist sind zwar die Autohäuser der eigentliche Vertragspartner, doch läuft die Sonderform der Fremdfinanzierung dann aber doch über die Leasing-Bank des Herstellers.
Nicht zu vergessen: Eine Vollkaskoversicherung ist - wie wohl bei jedem Neufahrzeug anzuraten - zwingend, und Wartung und Service muss der Leasingnehmer selbst bezahlen. Hierfür jedoch bieten sich auch sogenannte Leasing-Flatrates an.

Verträge binden!

Wird ein Fahrzeug, das geleast wurde, nur wenig oder aus welchen Gründen auch immer gar nicht genutzt, muss die Leasingrate dennoch bezahlt werden. Den Leasingvertrags vorzeitig abzulösen, ist zwar möglich, aber nicht ohne Probleme. Denn der Gläubiger beim Leasinggeschäft, eben meist eine Bank, ist auf sichere Raten aus. Ausfallversicherungen wegen Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sind aus solchen Gründen möglich.
Der Vorteil des Leasing liegt dann aber auch darin, dass nach Vertragsablauf das Gebrauchtwagen-Risiko beim Autohaus liegt, was derzeit diskutiert wird, weil die Leasing-Banken das Risiko ablehnen und bei den Autohändlern belassen wollen. Diesem Problem sollte man sich als Leasingnehmer jedoch auf keinen Fall stellen.

Ob Leasing schließlich als teuer oder eher als günstig gilt, mag daran gemessen werden, wieviel Liquidität - sprich Ausgaben - das Leasing monatlich verursacht. Grundsätzlich gilt, dass die erwünschet Mobilität daran zu messen ist, wie groß die Differenz ist zwischen dem Monatsbetrag einer laufenden Kreditfinanzierung und der Leasingrate bei gleicher Laufzeit-Betrachtung.

Geht es also ums Fahren, mag jeder selbst entscheiden,
ob der Spruch gelten kann: Nur Bares ist Wahres.

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