Di, 2nd Juni, 2009 - Posted by
Ins Ausland reisen, im Nachbarland kuren und in Italien ein Auto kaufen - seit Mai 2009 gilt für private Importeure von Neuwagen eine Erleichterung, die auf Verhandlungen in der Europäische Kommission für den Fahrzeugkauf im EU-Ausland zurückgeht.
Eine “Übereinstimmungsbescheinigung” erleichtert das Verfahren, wodurch beim Kauf eines neuen Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat weniger Formulare auszufüllen und weniger Verfahren einzuhalten als in der Vergangenheit.
Bei der Bescheinigung handelt es sich um ein Schriftstück, das dem Käufer vom Fahrzeughersteller mitgeliefert wird und Verwaltungszwecken dient. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf.
Die Übereinstimmungsbescheinigung, die es bereits seit 1993 gibt, wurde bislang nicht in allen EU-Ländern ausgestellt. Jeder Fahrzeughersteller, für den eine EG-Typ-Genehmigung vorliegt, ist nun seit Anfang Mai 2009 verpflichtet, eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen, die dem Käufer problemlos ermöglicht, das Fahrzeug in jedem Mitgliedstaat der EU zuzulassen.
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