GEZ-Gebühren für Werbung auf privatem Fahrzeug

Fr, 24th April, 2009 - Posted by Gerald -

GEZ Die GEZ-Gebühren sind immer wieder mal Quell heftiger Diskussionen. Viele Bürger halten die GEZ bzw Teile ihrer Gebühren-Regelung für nicht mehr zeitgemäß oder gar für ungerecht. Auf jeden Fall kommt es des öfteren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürgern und GEZ, die dann desöfteren auch vor Gericht enden. Im Folgenden präsentieren wir einen Streitfall aus dem Jahre 2008, der mit einem Sieg der GEZ endete und zu dessen Ausgang wir gerne einmal des Lesers Meinung wissen möchten.

Auf seinem ausschließlich privat benutzten PKW hatte der Kläger einen großflächigen Werbeschriftzug angebracht, der für das Uhren- und Schmuckgeschäft seiner Ehefrau warb. In den GEZ-Gebühren, die der Mann für den kompletten Haushalt bereits bezahlte, war die Nutzung eines privaten Autoradios eingeschlossen. Trotzdem forderte ihn die GEZ im Auftrag des Südwestrundfunks (SWR) dazu auf, für das Radio in diesem Fahrzeug weitere Gebühren zu bezahlen.

Aufgrund der Werbeaufschrift lag nach Ansicht des Rundfunksenders nämlich keine rein private Nutzung vor. Da aber die Nutzung des Autoradios nur in diesem Fall in den GEZ-Gebühren enthalten ist, wurde er zu einer gesonderten Zahlung aufgefordert. Ob er nun für sich selbst oder für seine Frau warb, spielt nach Ansicht des SWR keine Rolle. Der Eigentümer des Wagens sah dies als ungerecht an und zog mit der Zahlungsaufforderung vor Gericht. Ohne Erfolg – das Mainzer Verwaltungsgericht wies die Klage in einem Urteil vom 7. Juli 2008 ab.

Die zusätzlichen Gebühren fallen an, sobald das Auto nicht mehr rein privat benutzt wird. Selbst bei nur sehr geringer geschäftlichen Nutzung muss eine Sondergebühr bezahlt werden, so die Richter in der Urteilsbegründung. Handelt es sich bei der Werbung für ein Geschäft um einen kleinen Aufkleber, wie er beispielsweise in Diskotheken oder bei Autohändlern erhältlich ist, so kann man von einer privaten Empfehlung von Kunde zu Kunde sprechen. Angesichts der Größe des Werbeschriftzuges ist dies hier allerdings nicht der Fall. Hier stellt das Fahrzeug durch die großflächige Werbung eine geschäftliche Nutzung dar, wodurch zusätzliche Rundfunkgebühren anfallen.

Diese Entscheidung bezieht sich nicht nur auf diesen Einzelfall, sondern gilt vielmehr allgemein. Nicht nur bei Familienangehörigen, sondern auch bei Freunden oder Bekannten, die bereit sind, mit einer großflächigen Aufschrift für einen Betrieb zu werben, würde die Entscheidung des Gerichts so ausfallen.

Leserbefragung

Sind die GEZ-Gebühren für Werbung auf privatem Fahrzeug gerechtfertigt?

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