Spielregeln beim Tunen – Wie reagiert der Versicherer?

Für die einen sind sie private Schrauber, für andere `ne eigene Klientel und für sich selbst sind sie die wahren Auto-Freaks. Gemeint sind diejenigen unter den Kraftfahrern, die jede Menge Zeit mit dem Basteln am eigenen Vehikel verbringen. Und so ist längst schon vor dem Frühjahr die eigentliche Bastelzeit. Neue Zubehörteile sind ausgeguckt und warten darauf, in den kommenden Wochen eingebaut zu werden.

Doch die Vorfreude auf mehr PS oder eben ein Erscheinungsbild, das seinesgleichen sucht sollten die Fahrzeughalter nicht vergessen, dass es für Tuning bestimmte Spielregeln gibt. Denn nicht alles, was geht und den Tuner erfreut, ist erlaubt, mahnen die Juristen. Wer umbaut oder anbaut, wer den Motor tuned oder an der Karosserie was ändert, der gefährdet die Betriebserlaubnis und es droht ein Bußgeld.

Um nicht überrascht zu werden, sollten Autobastler auch den Kontakt zu ihrer Versicherung pflegen und je nach Bedarf auch schon mal die Police tunen. Halter und Fahrer von aufgemotzten Fahrzeugen, die dies eher vergessen, waren dann erst in Gerichtsverfahren von der *bösen Tat” zu überzeugen, so die Fachleute des Automobilclubs AvD.
Doch Ärger lässt sich vermeiden, wenn alle Tuning-Teile und Veränderungen korrekt im Fahrzeugschein vermerkt sind und offenkundige und auch verdeckte Umbauten rechtzeitig der Versicherung gemeldet werden.

Wurde auch die Motorleistung gesteigert, so durch Chip-Tuning, sollte die Versicherung auf jeden Fall Kenntnis der Sachlage bekommen. Danach erhöht sich zwar meist die Prämie, doch dafür erfährt das getunte Fahrzeug die korrekte Einstufung zum neuen Risiko.
Technische Grundlage ist, dass sich ein verändertes Fahrzeug auch im Fahrverhalten ändern kann, denn meist werden Autos sportlicher und schneller und die Unfallgefahr steigt.

Dan eben *Mr. Safe T.” fragen

In Kooperation mit der Initiative TUNE IT! SAFE! bietet der AvD auf seiner Homepage (avd.de/tuning) einen besonderen Service an. Die Interessengemeinschaft wird ideell auch getragen vom Bundesverkehrsministerium, von den Autoclubs, den Verkehrswachten, der Polizei oder Sachverständigen.
Der virtuelle Tuning-Experte *Mr. Safe T.” beantwortet alle Fragen zum Tieferlegen, zu Spoiler, Fahrwerk, Bremsen, Rädern und Umbauten.
Bereits beim Kauf sollte man auf Qualität achten, denn auf dem Markt grasen auch schwarze Schafe die Umsätze ab. Und qualitativ minderwertige Produkte könnten schließlich zum Risiko für Sach- und Personenschäden werden.
Fest eingebaute oder angebaute Tuning-Teile bis zum Wert von 5000 Euro sind in der Regel ohne höheren Beitrag mitversichert. Vorausgesetzt, sie sind bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen worden.

Papiere besser mitführen!

Bei Zubehör ohne Eintragungspflicht muss zumindest die dazugehörige ABE, die nötige Bauart-Genehmigung, ein Teilegutachten oder die bescheinigte Anbauabnahme mitgeführt werden.
Deckung über die Versicherung setzt also voraus, dass alle eingebauten Tuning-Teile zulässig sind. Wird unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt oder auch ein Teil verbaut und nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und der Versicherungsschutz ist im Schadensfall *flöten”.
Was die Werterhöhung am Fahrzeug durch Tuning oder hochwertiges Airbrush angeht, kann es auf einen Unfall schwer werden, den gesteigerten Wert des Fahrzeugs auch ersetzt zu bekommen. So macht es Sinn, alle Rechnungen zum späteren Nachweis aufzubewahren, weil schließlich die exotische Lackierung oder die Spezial-Felge einiges gekostet hat.

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