Von noch wenigen ‘Ganoven’ und Schrottautos
All zu lang kann es zwar nicht mehr dauern, denn das Kontingent für die Umwelt-Prämie” dürfte bald ausgeschöpft sein. Doch gibt es schon nach vier Wochen in 2009 Berichte, nach denen Altfahrzeuge ins Ausland verschoben worden sein sollen.
Gegen solche Tricks bei der Umweltprämie will die Bundesregierung schärfer vorgehen. Zu prüfen sei, ob sich durch strenge Regelungen Betrug verhindern lasse.
Wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass Fahrzeuge, die als verschrottet gelten, unerlaubt nach Osteuropa oder Afrika verkauft würden, müsse man bisherige Verfahren verändern, so die Stellungnahme aus dem Wirtschaftsministerium Berlin, wie es die Agentur Reuters publizierte.
In den Medien war bereits über die ersten Trickserien berichtet worden, auch wenn es sich dabei um Einzelfälle handele. Wenn weitere dazu kämen, sei darüber zu sinnieren, das Verfahren zu verbessern, wird zitiert.
Die Bedingungen, die Prämie zu erhalten, sehen vor, dass ein Neu- oder Jahreswagen gekauft wird und ein Altfahrzeug, das zuletzt ein Jahr auf den Käufer des Neuen zugelassen gewesen sein muss, dann auch verschrottet wird.
Dazu sind entsprechende Nachweise vorgesehen (Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):
* der Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde und die
* verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass das Altfahrzeug der Verschrottung nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Shredderanlage zugeführt wird.
Wer shreddert und wo…?
Diese Überwachung ist nun schwieriger als angenommen, denn nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH)verzichte die Bundesregierung eigentlich auf die Kontrolle der realen Verschrottung der Altfahrzeuge Damit nehme die Bundesregierung bewusst und billigend den massenhaften Betrug und damit auch die mögliche Kriminalität in Kauf, so die Stellungnahme der Bundesgeschäftsführung der DUH.
Vom Kauf- und Prämieninteressenten den Nachweis des tatsächlichen Ver-Shredderns zu verlangen, sei schwierig, weil die Zahl der Anlagen zu gering sei.
Wenn also die Kunden ihr altes Auto samt Kfz-Schein statt es zum Shreddern bringen zu lassen bei einem anerkannten Verwertungsbetrieb abgeben würden, bei dem dann noch Ersatzteile ausgebaut werden könnten, reiche zwar der Firmen-Nachweis über diese Verschrottung, werde von einem solchen Betrieb aber dagegen verstoßen, gelte dies als Straftatbestand.
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