Abwrackprämie gibt es auch für Leasingfahrzeuge

Die Abwrackprämie ist vor allem in den Reihen der Politik sehr umstritten: Aus der Opposition kamen heftige Proteste und teilweise kündigten Politiker an, die Einführung noch nachträglich kippen zu wollen. Und auch auf den Seiten der privaten Autofahrer war eine große Enttäuschung zu spüren: Der Anteil derjenigen, die von der Prämie wirklich profitieren können, ist vergleichsweise gering. Daher hat die Regierung noch einmal nachgebessert bzw. war man bei der Ausformulierung der Details vergleichsweise großzügig – immerhin wurde gegen Ende der vergangenen Woche beschlossen, dass nicht nur Neu- sowie Jahresfahrzeuge, sondern ebenso Leasingfahrzeuge begünstigt werden.

Mit dieser Erweiterung der Regelung dürfte die Abwrackprämie ein hohes Maß an Attraktivität gewonnen haben: Immerhin erfreut sich das Leasing einer immens starken Beliebtheit. Es liegt noch gar nicht so weit zurück, da haben sich die Autofahrer sehr stark zurückgehalten, wenn es um das Thema Leasing geht. Doch in den vergangenen Jahren hat sich die Einstellung spürbar verändert: Leasingfahrzeuge kommen bei den Verbrauchern inzwischen sehr gut an. Immerhin befinden sie sich plötzlich in der Lage, selbst bei fehlendem Eigenkapital, Neufahrzeuge zu fahren.

Anders als beim klassischen Fahrzeugkauf ist es nicht erforderlich, erst Kapital anzusparen oder eine teure Finanzierung abzuschließen. Statt dessen werden die Fahrzeuge einfach geleast: Man zahlt ausschließlich für die Nutzung und kommt somit sehr günstig in den Besitz eines neuen Fahrzeugs. Weil dieses Konzept so gut ankommt, könnte vor allem das Leasinggeschäft ordentlich in Bewegung gebracht werden: Autofahrer, die ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug fahren, dürften gerade im Hinblick auf ihre finanzielle Situation am Pkw Leasing interessiert sein. Voraussetzung für den Erhalt des Fahrzeugs ist, dass es sich beim Leasinggeber um eine Autobank, ein Autohaus, eine Autovermietung oder eine Autoleasingfirma handelt.

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