Was lange währt, könnte man beim Dauerthema Kfz-Steuer sagen, zu dem jetzt eine Lösung gefunden wurde. Doch ob alles so gut ist, wie es seitens der Politik verkauft wird, bezweifeln viele. Gerade aus Sicht der Umweltverbände und des Verkehrsclub Deutschland handelt es sich bei der Steuerreform um eine „klimapolitische Mogelpackung“. Zum einen fehle die Lenkungswirkung in Richtung sparsamer Fahrzeuge, zum anderen der Druck auf die Hersteller, sich mehr Gedanken um klimafreundliche Modelle zu machen. Auch bei der Abwrackpraemie scheiden sich die Geister. Wer investiert wegen 2.500 Euro Bonus schon in einen Neu- oder Jahreswagen, wenn der alte noch läuft, keine Zicken macht und vom TÜV abgesegnet ist? Vor allem aber stellt sich die Frage, ob auch jeder, der einen neun Jahre alten Wagen besitzt, sich ein neues Fahrzeug leisten kann oder bereit ist, einen Leasing-Vertrag zu unterschreiben?
Hier die Details zur neuen Kfz-Steuer und ein paar Hinweise zur Abwrackprämie:
- Die Reform greift ab dem 1. Juli 2009 und gilt für Neuwagen, die ab diesem Zeitpunkt gekauft werden. Wer sich nach dem 5. November 2008 für einen Neuwagen entschieden hat, kann wählen, ob sein Fahrzeug nach dem alten oder dem neuen Modell besteuert werden soll.
- Die neue Kfz-Steuer ergibt sich aus zwei Komponenten: dem Hubraum und dem CO2-Ausstoss.
- Der Anteil für den Hubraum beträgt bei Benzinfahrzeugen 2,00 Euro und bei Diesel 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Die ursprünglich geplante Deckelung, bei der die Steuer nur bis zu einer maximalen Hubraumgröße angefallen wäre, wurde gestrichen.
- Für Dieselfahrzeuge, die der Euro-6-Norm entsprechen, gibt es in den Jahren 2011 bis 2013 einen Steuernachlass in Höhe von 150 Euro.
- Beim CO2-Ausstoss wurde die Grenze vorerst bei 120 Gramm je Kilometer gezogen. Jedes Gramm darüber hinaus wird bei der Besteuerung mit 2,00 Euro veranschlagt. Der Grenzwert wird in den kommenden Jahren angepasst. 2012 und 2013 sind es 110 Gramm CO2 pro Kilometer, ab 2014 sinkt der Wert auf 95 Gramm.
- Die Steuerbefreiung, die im ersten Konjunkturpaket für schadstoffarme Neufahrzeuge verabschiedet wurde, bleibt und gilt für Autos, die bis zum 30. Juni 2009 gekauft werden.
- Die Abwrackprämie beträgt 2.500 Euro, wenn ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug, das ein Jahr auf den jetzigen Besitzer zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein Neu- oder Jahreswagen gekauft oder geleast wird.
- Die Prämie kann auch rückwirkend für Käufe seit dem 14. Januar 2009 beantragt werden.
- Die nötigen Formulare, um die Abwrackprämie zu erhalten, stehen online unter www.bafa.de und www.bmwi.de/go/umweltpraemie zur Verfügung.
- Damit der Antrag bearbeitet werden kann, muss eine Reihe von Papieren eingereicht werden: Der Verwertungsnachweis samt verbindlicher Erklärung vom Demontagebetrieb, dass die Verschrottung geplant ist, sowie Nachweise über die Stilllegung des alten (über den Fahrzeugschein und -brief) und den Kauf des neuen Fahrzeugs.
- Für Fragen rund um die Abwrackprämie gibt es eine Hotline: 030/346 465 470
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