Was ist von der Abwrackprämie zu halten?

Etliche Autofahrer dürften nicht schlecht gestaunt haben, als im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossen und bekannt gegeben wurde, dass Autofahrer eine Prämie von 2.500 Euro erhalten können, wenn sie ihr altes Auto verschrotten lassen und sich für den Kauf eines Neuwagens entscheiden. Im Grunde genommen können sich Neuwagenkäufer die Prämie vergleichsweise leicht sichern. Sie müssen ihren alten Wagen einfach nur verschrotten lassen. Voraussetzung ist, dass das alte Fahrzeug mindestens neun Jahre auf dem Buckel hat.

Vielen dürfte sich die Frage stellen, was von der Abwrackprämie / Verschrottungsprämie zu halten ist. Allerdings ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten, immerhin ist es so, dass einige Leute von der Prämie eindeutig profitieren können, andere wieder gar nicht oder nur geringfügig.

Zu den eindeutigen Gewinnern zählen diejenigen, die sich einen Neuwagen kaufen möchten und gleichzeitig ein altes Fahrzeug besitzen. Somit können sie für ihr altes Auto einen ordentlichen Bonus kassieren und die Prämie einsetzen, um die einen Teil des Neuwagenpreises damit zu begleichen.

Allerdings dürfte es nur vergleichsweise wenige Autokäufer geben, die wirklich profitieren können. Zum einen dürften nur wenige Autofahrer ein Fahrzeug besitzen, das zum einen mindestens neun Jahr alt ist, zum anderen kaum noch über einen Restwert verfügt. Gerade Neuwagenkäufer besitzen meist vergleichsweise werthaltige Fahrzeuge, die über einen wesentlich höheren Restwert verfügen – somit können sie von der Prämie überhaupt nicht profitieren. Und selbst wenn das Fahrzeug nicht mehr ganz so viel Geld wert ist, ließe sich über einen Verkauf an einen Gebrauchtwagenhändler im Normalfall immer noch ein attraktiver Erlös erzielen, so dass die Abwrackprämie relativ schnell uninteressant wird.

Ebenso wenig darf vergessen werden, dass Neufahrzeuge nicht sonderlich gefragt sind. Heutzutage liegen Gebrauchtfahrzeuge im Trend, selbst finanziell besser gestellte Autokäufer entscheiden sich immer häufiger für einen Jahreswagen – und beim Kauf eines solchen Fahrzeugs ist der Erhalt der Prämie schon nicht mehr möglich.

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