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Fahrerflucht - Ja oder Nein!?

Di, 18th November, 2008 - Posted by wob. -

Man(n) kennt seit langem das Symbol der drei Affen: nix hören, nix sehen und nix sprechen! Doch solcherlei Verhalten nützt nicht immer. Wer als Kraftfahrer ein wenig nur seiner Sinne beraubt ist und einen verschuldeten Unfall nicht bemerkte und weiter gefahren ist, handelt allerdings nicht zwingend im Sinne einer Fahrerflucht.

Eine Feststellung, auf die der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist und dabei ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: III-2 Ss 142/07-69/07 III) zitiert. Im strittigen Fall streifte ein Lkw während der Fahrt einen geparkten Wagen am rechten Straßenrand.

Der Lkw-Fahrer, der den Vorfall nicht bemerkte, fuhr weiter. Eine Zeugin hatte das Ereignis beobachtet und mit Lichthupe und Hupe versucht, den Verursacher zum Halt zu bewegen. Doch erst nach etwa drei Kilometern deutete der Fahrer die Zeichen der Frau in deren Sinne und stoppte.

Amtsgericht und Landgericht Wuppertal verurteilten den Mann wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Doch das Oberlandesgericht revidierte das Urteil.

Begründung: Ein Unfallbeteiligter, der sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entferne, mache sich zwar strafbar, doch habe dies im vorliegenden Fall nicht zugetroffen, denn der Lkw-Fahrer habe sich nicht mit Vorsatz vom Unfallort entfernt.
Erst nach einigen Minuten und drei Kilometern Fahrt habe er von dem Unfall erfahren. Das nun stehe nicht mehr in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Geschehen.
Daraus folge, dass er sich des Ereignisses mit Schadensfolge, nämlich ein Fahrzeug gestreift zu haben, nicht bewusst war.

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