Nur ein weiteres Auto Blog

Wenn der Gebrauchte brennt!

So, 2nd November, 2008 - Posted by wob. -

Retten-Helfen-Bergen-Schützen: wenn das Wunschverhalten der Feuerwehren einen Schaden nicht mehr verhindern kann, ist typischerweise auch die Frage nach dem Schadensausgleich zu stellen. Der Anspruch gilt auch, wenn bei einem Gebrauchtwagen im zehnten Jahr einer Nutzung sich der Motorraum entzündet.

Leckt die Kraftstoffzuleitung im Motorraum und verursacht einen Brandschaden, gilt dies als Mangel, der auch bei einem zehn Jahre alten Gebrauchtwagen keinen gewöhnlichen Verschleiß darstellt.
Hierfür hat dann im Falles des Regress der Verkäufer die Pflicht, den Schaden aus dem gewährleistungspflichtigen Mangel zu ersetzen. Konkret kommt dies für den Käufer einem Rücktritt gleich, wie der Anwalt-Suchservice für ein Urteil des OLG Celle (Az.: 7 U 224/07) publik macht.

Im strittigen Fall wurde ein Ford Galaxy zum Preis von 3.000 Euro bei einem Händler gekauft. Nach nur zwei Monaten brannte der Motorraum des Wagens aus und führte zum Totalschaden. Der Gutachter ermittelte als Brandursache eine Kraftstoff-Leckage am Einspritzventil des ersten Zylinders, was da heißt an dessen Zuleitung.
Auf den Schaden erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte den Kaufpreis zurück. Dünn war dagegen die Erklärung des Händlers, der das Ereignis als Folge eines normalen Verschleiß’ deutete, mit dem bei einem zehn Jahre alten Autos zu rechnen sei.
Auf die Verhandlung gab das OLG Celle jedoch der Käuferin Recht. Eine Kraftstoff-Leckage im Motorraum gelte als Sachmangel, der zum Rücktritt berechtige, so das Urteil.

Zuleitung kein Verschleißteil

Die Richter erkannten, es können nicht als normaler Verschleiß gelten, wenn ein Fahrzeug aufgrund von Kraftstoff-Leckagen im Motorraum brandgefährdet sei.
Ein Verschleiß liege dagegen dann vor, wenn der Käufer eines Gebrauchtwagens diesen erwarten müsse.
Das nun gilt, wenn einzelne Bauteile sich stärker abnutzen als das Gesamtfahrzeug und diese Teile in gewissen Zeitabständen zu erneuern seien. Treffe dies auf Zahnriemen, Bremsbeläge oder die Batterie zu, ist dies nicht auch für Kraftstoffleitungen zu unterstellen.
Viel eher dürfe der Käufer eines alten Fahrzeugs erwarten, dass dieses beim Starten des Motors eben nicht in Brand gerate, so das Gericht.
Kraftstoff führende Leitungen im Motorraum müssten so ausgelegt sein, dass sie bis zur Entsorgung des Fahrzeugs nach normalen Nutzungsjahren sicher seien.
Auch bei 3.000 Euro für ein zehn Jahre altes Auto ist dem Käufer eine Gewähr für kapitale Mängel nicht versagt, weil wegen solcher Mängel dem Wagen sonst seine Gebrauchstauglichkeit fehle, so die Richter.

Category : Allgemeines / Autos / Handel / KFZ / News / Recht+Gesetz / Sicherheit / Technik / Tipps / Versicherung / Werkstatt / Wettbewerb / Wissen

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

Autoversicherung Online



KFZ-Blog :- Automobiles ungebremst is Digg proof thanks to caching by WP Super Cache!