Die Leistung der Autoversicherung muss stimmen

Der Begriff Preis-Leistungs-Verhältnis kommt nicht von ungefähr. Preis und Leistung müssen gleichermaßen stimmen. Denn, Hand aufs Herz, was nützt das günstigste Schnäppchen, wenn es nichts taugt. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs für wenige Euro mag man das verschmerzen. Geht es aber um Versicherungen, insbesondere die Kfz-Versicherung, auf die man als Autofahrer angewiesen ist, erweist es sich möglicherweise als fatal, am falschen Ende gespart zu haben. Ein Autoversicherungsvergleich sollte sich daher nicht ausschließlich auf die Prämie beschränken, sondern vielmehr auf das, was dahinter steht: das Leistungspaket des Versicherers.

Um überhaupt günstige Beiträge zu ermöglichen, wird seitens der Unternehmen kräftig gefeilt. Alles, was nicht zwingend nötig ist, muss dabei Federn lassen und es bleibt in der Regel nur der Basisschutz über. Wie sich das auf die Versicherungsleistungen auswirkt, lässt sich an zwei Beispielen zeigen. Wer eher ländlich wohnt, bekommt öfter mal eine Kuh zu Gesicht, gemütlich auf der Weide grasend. Wenn sich das Tier aber auf die Straße verirrt und es kracht, ist der Schaden durch Nutztiere in Basistarifen häufig nicht versichert. Auch wenn ein Marder seine Zähne am Leitungswerk eines Fahrzeugs testet, zeigen sich Unterschiede. In höheren Tarifen werden Folgeschäden erstattet, ansonsten nur die Biss-Schäden an sich. Die Liste ließe sich noch um Schäden infolge von Betriebsdefekten und viele weiter Punkte ergänzen.

„Gute Bedingungen sind vorteilhafter als geringere Beiträge. Denn stimmt das Kleingedruckte nicht, kann das die Versicherungsnehmer später im Falle eines Falles teuer zu stehen kommen“, erklärt Lilo Blunck, Vorsitzende des Bundes der Versicherten, deshalb im Handelsblatt. ADAC-Sprecher Paul Kuhn kennt aus seiner Praxis die Probleme, die sich aus dem „falschen“ oder auch falsch verstandenen Tarif ergeben. Wer sich etwa für einen Werkstatt-Tarif entscheidet, um ein paar Prozente weniger zahlen zu müssen, ist auch verpflichtet, die entsprechende Vertragswerkstatt aufzusuchen. Ansonsten drohen Abzüge. Darüber seien sich viele nicht Klaren. Auch nicht darüber, dass ein günstig versicherter Zweitwagen in der gleichen Schadensfreiheitsklasse wie das erste Fahrzeug bei einem Unfall dafür sorgen kann, dass beide Verträge neu eingestuft und damit teurer werden.

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